Informationsbroschüren zur Opferhilfe liegen auf einem Tisch.

Sachsen-Anhalt: Opferhilfefonds mit weniger Wenn und Aber

Sachsen-Anhalt lässt Opfern schwerer Gewalttaten besondere Hilfe zukommen: mit Geld aus dem Opferhilfefonds. Damit mehr Menschen als bisher davon profitieren können, hat die Landesregierung eine Einschränkung gestrichen.

Auch wenn schon andere Hilfen - vom Bund zum Beispiel - geflossen sind, können Opfer das Geld beim Land nun beantragen. Bis zu 5.000 Euro gibt es. 500.000 Euro stehen dieses Jahr insgesamt zur Verfügung.

Die Neu-Regelung gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2019 - das heißt, nicht nur Opfer des Anschlags von Magdeburg bekommen die Hilfen, sondern auch die Opfer des Anschlags von Halle oder der Messerattacke in Wolmirstedt im vorigen Jahr. Verjährungsfristen gibt es nicht. 

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