Fr, 12. September 2025
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Sachsen-Anhalt lockert die Regeln für Bestattungen. So wird künftig die Beerdigung in Tüchern möglich. Die Sargpflicht kann aus besonderen Gründen entfallen.
Sachsen-Anhalt passt sich damit der religiösen Praxis von Menschen muslimischen oder jüdischen Glaubens an. Neu ist auch, dass die Entnahme von bis zu 5 Gramm Asche erlaubt ist, um daraus Erinnerungsstücke anzufertigen.
Es bleibt es dabei, dass die Verstorbenen auf einem Friedhof bestattet werden müssen und nicht etwa auf dem eigenen Grundstück.