Sachsen-Anhalt: Nach schweren Frostnächten

Im Frühjahr erlitten Obst- und Weinbauern in Sachsen-Anhalt durch starke Frostnächte erhebliche wirtschaftliche Schäden. Um diese abzumildern, stellt das Landwirtschaftsministerium ab heute finanzielle Hilfen bereit.

Finanzielle Unterstützung beginnt

Bauern, die von den Frostschäden betroffen sind, können ab sofort Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Das Land Sachsen-Anhalt hat dafür insgesamt fünf Millionen Euro bereitgestellt. Betroffene Betriebe haben bis Ende September Zeit, einen Zuschuss zu beantragen. Die Betriebe können bis zu 40 Prozent des Schadens ersetzt bekommen. Besonders im Fokus stehen Kreditzuschüsse. Diese betragen 20 Prozent der Nettokreditsumme, jedoch maximal 7.000 Euro pro Hektar. Das Geld soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Die Frosthilfen richten sich an Betriebe, deren Jahresertrag im Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken ist. 

Das Antragsverfahren für die finanziellen Hilfen wurde heute offiziell gestartet. Die Anträge müssen bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden. Der Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, äußerte sich zuversichtlich: „Der Frost im April hat unsere Obst- und Weinbauern hart getroffen. Ich bin froh, dass wir jetzt schnell und unbürokratisch konkrete Hilfen für die Betroffenen bereitstellen konnten.“

Frost als Naturkatastrophe

Im April dieses Jahres gab es außergewöhnlich starke Frostnächte in der Region. Laut der Landesregierung haben Obstbauern im Durchschnitt einen wirtschaftlichen Schaden von etwa 80 Prozent erlitten. Dies führte zu erheblichen Ertragsverlusten bei vielen Betrieben. Das Frostereignis im April 2024 wurde gemäß der Nationalen Rahmenrichtlinie als Naturkatastrophe eingestuft. 

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