Geld

Sachsen-Anhalt: Landkreise legen Verfassungsbeschwerde ein

Die Landkreise in Sachsen-Anhalt wollen mehr Geld, die Finanzzuweisungen reichen ihnen nicht. Das  Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob die Kreise einen Mindestanspruch haben. 

Wir haben kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem, sagte der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder. Die Kreise nehmen selbst keine Steuern ein, sie sind auf Umlagen von den Kommunen angewiesen. Die hatten sich gegen die festgelegte Höhe gewehrt und Recht bekommen.

Die Kreise schlagen nun mit einer Verfassungsbeschwerde zurück. Sie wollen in Karlsruhe klären lassen, wie sie an ausreichend Geld kommen, um ihre Pflichtaufgaben erfüllen zu können.

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