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Sachsen-Anhalt: Koalition prüft schärfere Regeln für Abgeordnetenjobs

Die Abgeordneten im Landtag von Sachsen-Anhalt dürfen nicht ihre eigenen Familienmitglieder oder Partner beschäftigen. Aber es ist ihnen nicht verboten, Angehörige anderer Parteimitglieder anzustellen. Nachdem zuletzt solche Fälle der sogenannten Überkreuz-Beschäftigung bei AfD-Abgeordneten bekanntgeworden sind, will die schwarz-rot-gelbe Koalition im Landtag eine Verschärfung der geltenden Regeln prüfen.

Nach Angaben des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion, Falko Grube, seien solche Modelle zwar teils formal zulässig, widersprächen aber dem Geist des Abgeordnetengesetzes. 

FDP-Fraktionsvorsitzender Andreas Silbersack sieht in solchen Beschäftigungsverhältnissen vor allem die Gefahr, dass sich Abgeordnete innerhalb einer Fraktion voneinander abhängig machen und ihr Mandat nicht mehr frei ausüben könnten.

Der Chef der CDU-Fraktion, Guido Heuer, wolle in Bezug auf neue Regeln keinen Schnellschuss machen und zunächst schauen, welche Regeln in anderen Bundesländern gelten.

Die AfD-Fraktion selbst weist die Vorwürfe der Vetternwirtschaft zurück.

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