Do, 23. April 2026
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Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat eine grundlegende Parlamentsreform beschlossen. Nach der Landtagswahl im September gelten die neuen Regeln. Ziel ist mehr Schutz vor Machtmissbrauch. Landtagsabgeordnete dürfen dann etwa keine Angehörigen anderer Abgeordneter mehr beschäftigen. Außerdem wird die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordneten auf fünf begrenzt. Auch die Wahl des Landtagspräsidenten wird geändert. Bekommt der Kandidat der stärksten Fraktion keine Mehrheit, dürfen auch andere Fraktionen Vorschläge machen. Neu geregelt wird außerdem die Wahl der Verfassungsrichter. Scheitert die Wahl neuer Richter, kann das Gericht ab September selbst Kandidaten vorschlagen, die dann mit einfacher Mehrheit gewählt werden.