
Daten aus einer rechtswidrigen Durchsuchung dürfen weiterverwendet werden. Das hat das Amtsgericht Magdeburg entschieden. Es geht um beschlagnahmte Unterlagen aus den Räumen der CDU-Landtagsfraktion. Das Landgericht Magdeburg hat die Durchsuchung im letzten Jahr als rechtswidrig eingeordnet und den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben. Trotzdem darf die Staatsanwaltschaft die sichergestellten Dateien und Gegenstände behalten. Das Gericht sagt: Sie könnten wichtige Beweise sein. Deshalb ist die Beschlagnahme erlaubt und notwendig. Alles, was dagegen nichts mit dem Fall zu tun hat, soll zurückgegeben oder gelöscht werden. Die Ermittlungen richten sich gegen mehrere frühere Verantwortliche der CDU-Landtagsfraktion. Es geht um den Verdacht der Untreue. Vor der Beschlagnahmung muss jetzt aber noch der Landtagspräsident sein OK geben.