Eine sogenannte Jägerdrohne zur Drohnenabwehr im Flug

Sachsen-Anhalt: Behörden warnen vor Drohnen

Immer leistungsfähigere Drohnen sorgen in Sachsen-Anhalt für neue Sicherheitsrisiken. Die Behörden warnen davor, dass die Fluggeräte nicht nur für Freizeit oder Luftaufnahmen genutzt werden, sondern auch für Ausspähung oder Sabotage.

In Sachsen-Anhalt hat die Polizei im ersten Halbjahr 28 sicherheitsrelevante Drohnenvorfälle registriert. Das sind genauso viele wie im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres. Nach Angaben des Innenministeriums flogen Drohnen unter anderem über Privatgrundstücke, Industrieanlagen, Behörden und militärische Einrichtungen.

Behörden sehen wachsendes Risiko

Nach Einschätzung des Innenministeriums werden Drohnen durch die technische Entwicklung immer leistungsfähiger, günstiger und einfacher zu bedienen. Dadurch könnten sie auch für kriminelle Zwecke eingesetzt werden.

Das Ministerium warnt, dass moderne Drohnen grundsätzlich für Ausspähung oder sogar Sabotage geeignet seien. Zwar lasse sich aus den einzelnen Vorfällen derzeit kein allgemeiner Trend ableiten. Dennoch könnten solche Flüge gezielt zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen.

Bundeswehr beobachtet mehr Drohnensichtungen

Auch die Bundeswehr registriert seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine deutlich mehr Drohnensichtungen. Besonders betroffen seien Standorte der Bundeswehr und Bereiche der kritischen Infrastruktur.

Nach Angaben des Operativen Führungskommandos könnten einige Vorfälle auf gezielte Ausspähversuche durch fremde Nachrichtendienste oder staatsnahe Akteure hindeuten. Konkrete Zahlen oder regionale Angaben veröffentlicht die Bundeswehr aus Sicherheitsgründen jedoch nicht.

Polizei darf gefährliche Drohnen stoppen

Als Reaktion auf die Entwicklung hat Sachsen-Anhalt das Polizeigesetz angepasst. Die Polizei verfügt inzwischen über erweiterte Befugnisse zur Drohnenabwehr. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Einsatzkräfte gefährliche Drohnen auch zerstören.

Bund soll Schutzregeln festlegen

Beim Schutz von Strom-, Gas- und Wasserversorgern sowie anderer kritischer Infrastruktur sieht das Innenministerium vor allem den Bund in der Verantwortung. Das sogenannte KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber zwar bereits dazu, ihre Anlagen besser zu schützen. Welche konkreten Maßnahmen gegen Drohnen zulässig und notwendig sind, soll jedoch erst eine Rechtsverordnung des Bundes regeln. Ein entsprechender Entwurf liegt bislang noch nicht vor.

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