Stapel mit Akten liegen auf einem Schreibtisch.

Sachsen-Anhalt: Änderung Vergabegesetz

Ist der Aufwand für Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zu groß? Sie sagen ja. Und deshalb will die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt das entsprechende Gesetz noch mal unter die Lupe nehmen.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz besagt, dass Aufträge der öffentlichen Hand nur an Unternehmen gehen dürfen, die nach Tarif bezahlen oder aber wenigstens einen festgeschriebenen Mindestlohn. Ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag.

Für die Wirtschaft sind solche Aufträge lukrativ, gerade in schwierigen Zeiten, den bürokratischen Aufwand scheuen aber viele Unternehmen. CDU und FDP wollen das Gesetz deshalb am liebsten abschaffen. Die SPD argumentiert für die Arbeitnehmer und sagt nein. Nun also wird das Gesetz überarbeitet und ggfs. vereinfacht. 

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