FTI Reiseveranstalter

Reiseanbieter FTI-Pleite: Was können Betroffene tun?

Interview mit Reiserechtlerin Eugenie Zobel von Finanztest

Eugenie Zobel
Eugenie Zobel
1. Wie kommt es, dass ein so großes Reiseunternehmen kein Geld mehr hat?
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  • 1. Wie kommt es, dass ein so großes Reiseunternehmen kein Geld mehr hat?
  • 2. Als erstes sollte man die Reiseunterlagen rausholen und schauen, ob man betroffen ist, oder?
  • 3. Was ist, wenn ich nur Flug oder nur Hotel bei FTI gebucht habe?
  • 4. Das heißt, bei Individualreise ist das Geld im schlimmsten Fall weg?
  • 5. Wie sieht es bei Pauschalreisen aus?
  • 6. Muss ich irgendwie aktiv werden, damit dieser Fond gegebenenfalls einspringt oder passiert das automatisch?
  • 7. Was ist mit Urlauben, die mit FTI bereits im Urlaub sind? Kommen die wieder zurück?
  • 8. Wir müssen uns als Angehörige als keine Sorgen machen?
  • 9. Wenn ich gebucht habe, soll ich dann jetzt stornieren oder überwiesenes Geld zurückholen?
  • 10. Was kann ich machen, um mich vor einer solchen Pleite eines Reiseunternehmens zu schützen?

Die Pleite des Reiseanbieters FTI betrifft tausende Reisende. Wir haben mit der Reiserechtlerin Eugenie Zobel gesprochen, was Urlauber, die mit FTI gebucht haben, jetzt beachten sollten.

Was muss ich tun, wenn ich betroffen bin?

"Es ist ganz wichtig, mal in die Reisedokumente zu gucken. Weil FTI und auch 5vorFlug und BigExtraTouristik sind Veranstalter. Und wenn die als Veranstalter auch auf den Reisedokumenten stehen, dann sind die Reisen von der Insolvenz betroffen. FTI hat aber auch als Vermittler fungiert.

Also auf ihren Reiseportalen konnte man auch Buchungen für andere Reiseveranstalter vornehmen, wie zum Beispiel die TUI und ähnliche. Wenn die als Reiseveranstalter auf den Reisedokumenten stehen, dann ist die Lage eine andere, dann sind die Reisen nicht von der Insolvenz betroffen. Reisen, die bei FTI und seinen angebundenen Unternehmen stattfinden sollten in naher oder ein bisschen fernerer Zukunft, sind jetzt natürlich fraglich, ob das so durchgeführt werden kann.

FTI und der Reisesicherungsfonds, also die Sicherungsinstanz für Insolvenzen von Reiseveranstaltern, sind gerade dabei zu prüfen, welche Reisen noch durchgeführt werden können, welche nicht und damit auch, wo die Reisepreiszahlungen der Kunden zu erstatten sind."

Was ist, wenn ich nur Flug oder nur Hotel bei FTI gebucht habe?

"Die Lage bei Individualbuchungen, also quasi keine Pauschalreise, sondern einzelne Leistungen sind gebucht worden. Die ist weitaus schwieriger, denn dafür gibt es keine Insolvenzabsicherung. Da ist man natürlich jetzt abhängig davon, wie FTI sich jetzt aufstellt, ob es da Möglichkeiten gibt, diese Buchung noch durchzuführen.

Auch da ist die Informationslage ein bisschen diffus, muss man halt abwarten. Aber man sollte erstmal wissen, diese Reisepreiszahlungen sind nicht von der Insolvenzabsicherung gedeckt. Also die Gefahr besteht, dass man sich als weiterer Gläubiger anstellen muss, um sein Geld da zurückzubekommen. Aber wie gesagt, erstmal Füße stillhalten, abwarten, Informationen bei FTI checken, auch beim Deutschen Reisesicherungsfonds checken. Und dann hat man möglicherweise bald die Aussage, Buchung durchführbar oder eben nicht."

Was ist mit den Pauschalreisen?

"Also, die Pauschalreisen sind gesetzlich abgesichert. Das war Teil der europäischen Reiserichtlinie, die Deutschland umsetzen musste. Und gerade nach der Thomas Cook-Insolvenz, wo wir ja gesehen haben, dass eine Abdeckung über eine Versicherung mit einer Haftungsgrenze nicht ausreicht, da war es ziemlich chaotisch und da haben viele Leute lange auf ihr Geld gewartet oder es gar nicht mehr zurückgekriegt.

Das soll hier anders sein, einfach weil es jetzt diesen Reisepreissicherungsfonds gibt seit 2021.  Gerade bei großen Insolvenzen von großen Reiseveranstaltern soll da abgesichert werden, dass die Kunden ihr Geld wiederbekommen und das gilt ausschließlich für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, wo sie im Prinzip Bausteinmodelle haben."

Was muss ich tun, damit der Fond einspringt?

"Dass der Fonds einspringt, sollte automatisch passieren. Also Sie haben ja den Sicherungsschein in Ihren Reiseunterlagen. Da können Sie natürlich jetzt anrufen. Da ist jetzt, aber die Hotline läuft jetzt natürlich heiß, gerade weil viele Reisende natürlich wissen möchten, was mit ihren Reisen passiert.

Man kann sich auch auf der Seite von FTI und dem Reisesicherungsfonds nochmal informieren. Es sollte so sein, weil ja die Buchungen bei FTI und damit auch beim Reisesicherungsfonds vorliegen, dass die auf Sie zukommen und Ihnen sagen, was jetzt mit Ihrer Reise passiert."

Was ist mit Urlaubern, die jetzt mit FTI im Urlaub sind?

"Da ist die Situation auch noch nicht so ganz klar. Die werden auf jeden Fall informiert, weil sie müssen ja wissen, wie sie sich jetzt zu verhalten haben. Wir haben gerade bei Thomas Cook damals erlebt, dass dann Hoteliers zum Beispiel auf die Gäste zugegangen sind und nach Restzahlungen gefragt haben, also dass die Kunden letztendlich die Hotelrechnung dann bezahlen sollten.

Das kann hier auch passieren wieder. Da sollte man natürlich erstmal sich verweigern. Darauf verweisen, dass es ja die FTI, der Vertragspartner ist und auch der Deutsche Reisesicherungsfonds jetzt da einspringen soll. Wenn der Hotelier jetzt vor Ort sagt, nein, du bezahlst jetzt aber die Rechnung, sonst lasse ich dich zum Beispiel nicht zum Flughafen, haben wir bei Thomas Cook erlebt, dann zahlen Sie die Rechnung, lassen Sie sich unbedingt alles quittieren und reichen das dann anschließend beim Reisesicherungsfonds ein.

Was die Durchführung jetzt anbelangt, auch da geht es darum, dass FTI und der Deutsche Reisesicherungsfonds händeringend versuchen, die Reisen zu Ende zu bringen. Wenn das nicht geht, dann muss der Rücktransport gewährleistet werden und dafür auch die Kosten übernommen werden vom Deutschen Reisesicherungsfonds.

Also hier auch Informationen vom Veranstalter bzw. dem Deutschen Reisesicherungsfonds abwarten."

Wenn ich gebucht habe, soll ich dann jetzt stornieren oder Geld zurückhalten?

"Ich würde davon abraten, jetzt voreilige Schritte einzuleiten. Solange wir nicht wissen, ob FTI die Reisen durchführen kann, ist es halt so, dass wenn Sie jetzt stornieren und die FTI würde sagen, naja, aber wir könnten ja, dann würden sogar Stornogebühren anfallen. Also dann kriegen Sie auch nur einen Teil Ihrer Zahlung wieder, einfach, weil Sie FTI die Möglichkeit geben, die Reise noch durchzuführen.

Ist jetzt der Aktionismus da, dass man sagt, zum Beispiel Lastschriften widerrufen, solange nicht klar ist, was mit den Reisen passiert, würde ich davon abraten. Bei Einzelleistungen, also wie wir es gerade schon besprochen haben, Hotel oder Flug, wenn Sie die zum Beispiel per Kreditkarte bezahlt haben, dann können Sie versuchen, über das Cashback-Verfahren das Geld zurückzuholen, mit der Begründung, die Leistung wird wahrscheinlich nicht erbracht.

Aber auch da gilt, solange sie das nicht wirklich wissen, besteht immer die Gefahr, dass sie das zu Unrecht machen und damit ihnen sogar noch mehr Kosten entstehen."

Was kann ich machen, um mich vor einer Pleite eines Reiseunternehmens zu schützen?

"Leider ist es tatsächlich so, dass natürlich bei so einem großen Reiseveranstalter, da kann man nur machen, dass man die Presse mal checkt, wie das so in den letzten Monaten war. Wie gesagt, FTI hat gekämpft, das wusste man. Bei Thomas Cook war es ähnlich, aber kein Kunde denkt in dem Moment der Reisebuchung, na, könnte dieses Unternehmen jetzt bald insolvent gehen.

Bei kleineren ist die Lage natürlich eine andere. Da kann das viel schneller passieren, da guckt man dann vielleicht auch mal Kundenbewertungen an. Bei einem Veranstalter wie FTI oder auch TUI, da vertraut man darauf, dass das nicht passiert. Jetzt haben wir es wieder erlebt, zum zweiten Mal innerhalb von wenigen Jahren.

Man kann da nicht rechten Tipp geben und leider gibt es da auch keine Versicherung für. Es gibt halt nur die gesetzliche Verpflichtung, dass dieser Reisesicherungsfonds da ist und dass Pauschalreisen darüber abgesichert sind. Und da gibt es heutzutage kein Deckungslimit mehr. Das heißt, es sollte alles zurückerstattet werden, wenn es dann zu einer Insolvenz kommt."

 

 

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