Der Halle-Attentäter vor Gericht.

Magdeburg: Halle-Attentäter gesteht Fluchtversuch

«Ich wollte eben frei sein»

Wichtig war dem als Halle-Attentäter bekannt gewordenen Stephan Balliet am Donnerstag vor Gericht vor allem eines: die Details. Sicher habe er dem Justizvollzugsbeamten nicht verraten, dass er seine selbstgebastelte Waffe nicht vorher getestet hat, wirklich gestört habe ihn, dass der Beamte so langsam gegangen war. Immerhin komme es bei einer Flucht aus dem Gefängnis auf die Zeit an, bevor die Polizei eintrifft und den Erfolg verhindert.

Um auch wirklich gehört zu werden, griff der Angeklagte im Gerichtssaal zielstrebig zum Mikrofon und wollte es an sich heranziehen. Die Vorsitzende Richterin stoppte ihn. Sein umfangreiches Geständnis untermalte Balliet immer wieder auch mit lebhaften Gesten. Auf dem Tisch vor sich zeichnet der 32-jährige Bilder von Räumen, Gängen und dem Innenhof der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg. In der anschließenden Befragung wird deutlich: Einen weiteren Ausbruch schließt er nicht aus. Denn Balliet will frei sein. Oder im Kampf sterben, wie er sagt.

Davon, wie es in Freiheit weitergehen könnte, hat der verurteilte Mörder jedoch keine Vorstellung. Zumindest äußerte er auch auf mehrmaliges Nachfragen keine. Wie schon 2020 saß Balliet auch am Donnerstag wieder im Verhandlungssaal C 24 des Landgerichts Magdeburg auf der Anklagebank. Hinter ihm - maskiert und in voller Sicherheitsmontur - Spezialkräfte der Justiz.

Verhandlung mit hohen Sicherheitsvorkehrungen

Die einstige Bibliothek des Gerichts war eigens für das Verfahren 2020 zum Hochsicherheitssaal umgerüstet worden - zuvor gab es so etwas in Sachsen-Anhalt nicht. Das zuständige Landgericht Stendal nutzt diese Möglichkeit nun wieder.

Das öffentliche Interesse war nun deutlich geringer als beim Anschlags-Prozess. Dennoch waren die Sicherheitsvorkehrungen am Donnerstag beim neuen Prozessauftakt gegen den aus Eisleben im Süden Sachsen-Anhalts stammenden Stephan Balliet hoch. Der 32-Jährige trägt durchgehend Fußfesseln, die Handfesseln werden ihm während der Verhandlung abgenommen. Medienvertreter und interessiertes Publikum sitzen hinter Sicherheitsglas.

Wegen des rechtsextremen und antisemitischen Halle-Attentats sitzt Balliet bereits eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung ab. Nun hat ihn die Generalstaatsanwaltschaft wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt, allein ein Ausbruchversuch ist nicht strafbar.

Ausbruchversuch scheitert an Autoschleuse

Vor gut einem Jahr hatte der Attentäter von Halle laut Anklage zwei Beamte der JVA in Burg als Geiseln genommen, gedroht, mit einer unter anderem aus einem Tacker, Batterien und Papier selbstgebastelten Waffe zu schießen und die Männer dazu aufgefordert, mehrere Türen und Tore zu öffnen. Eine Autoschleuse trennte Balliet damals noch von der Freiheit. Dort scheiterte sein Ausbruchversuch jedoch an technischen Sicherungsmaßnahmen. Den Schilderungen der Staatsanwaltschaft und Balliet zufolge gab er auf, als er erkannt hatte, dass seine Flucht scheitern würde.

Im Prozess treten die zwei Vollzugsbeamten, die als Geiseln genommen wurden, als Nebenkläger auf. Beide waren am ersten Verhandlungstag jedoch nicht anwesend. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft erlitten sie während der Geiselnahme leichte Verletzungen, hätten auch psychisch mit dem Tatgeschehen und den Folgen zu kämpfen. Für sie geht es bei dem Prozess um Anerkennung als Opfer und mögliche Entschädigungen.

Balliet wurde schon 2019 als Halle-Attentäter bekannt. Am 9. Oktober, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er damals versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.

Das Gericht hatte im Dezember 2020 eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre ohnehin offen, wann er seine Haftstrafe abgesessen hat und in die komfortablere Sicherungsverwahrung wechseln könnte. Bei einer weiteren Verurteilung würde sich das noch weiter in die Zukunft verschieben. Der 32-Jährige gilt als extremes Sicherheitsrisiko, die Öffentlichkeit soll vor ihm geschützt werden.

Vorbereitung am Wochenende zuvor

Balliets Drang in die Freiheit hatte sich schon vor seinem Ausbruchsversuch in Burg gezeigt. Bereits während der Untersuchungshaft in Halle versuchte der heute 32-Jährige, aus dem Gefängnis zu fliehen. Nun berichtete er, sich auf den jüngsten Fluchtversuch am Wochenende davor vorbereitet und währenddessen nicht geschlafen zu haben. Weil am Sonntagabend zwei weibliche Beamte im Dienst waren, die jünger und weniger an den Umgang mit Waffen gewöhnt sind als ihre männlichen Kollegen, verschob er seine Flucht, sagte der Angeklagte aus.

Balliet erzählte strukturiert. Immer wieder hatte er ein leichtes Lächeln im Gesicht, während seiner Schilderungen beendete er Sätze auch mit einem lauten, belustigten Lacher. An manchen Stellen, etwa als es um den Bau der Waffe geht, drückte er sich so fachmännisch aus, dass die Vorsitzende Richterin nach Erklärung fragen musste.

Wie genau er die Waffe gebaut hat und wie er deren Wirkung einschätzte, erklärte der Halle-Attentäter ausführlich. Einzig, wo er das Pulver für die zwei ebenfalls von ihm hergestellten Patronen herhatte, wollte er nicht sagen. Die Materialien, aus denen die Waffe bestand, habe er über die Zeit gesammelt - vieles aus dem Einkauf.

Nachdem sich der Angeklagte ausführlich zu seiner Tat geäußert hatte, schauten sich die Prozessbeteiligten Aufnahmen der Überwachungskameras aus dem Gefängnis vom Tatabend an. Balliet schaute konzentriert auf den Bildschirm. Das Publikum hatte keinen Einblick. Der Prozess soll am kommenden Montag mit den ersten Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden. Es sind vorerst Verhandlungstermine bis Ende Februar eingeplant.

 

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