Betrüger lassen sich immer wieder neue Tricks einfallen. Die Polizei Anhalt-Bitterfeld ermittelt aktuell in einem sogenannten Dreiecksbetrug.
Eine Frau hatte im Mai im Internet Gartenzubehör bestellt. Das wurde auch geliefert, sie zahlte die geforderten 30 Euro. Ein paar Wochen im Juli später bekam die 49-Jährige dann eine Mahnung über 60 Euro vom echten Verkäufer. Denn bei dem hatten die Betrüger die vermeintlich günstige Ware auf den Namen der Frau bestellt – die überwies das Geld aber an den Fakeshop.
Von der Polizei heißt es dazu:
Mit günstiger Ware locken die Betrüger viele Kunden an. Die Verkäufer erwecken meist einen vertrauenswürdigen Eindruck, daher bemerken die Käufer auch nicht, dass sie bei einem Fakeshop bestellen. Die Betrüger besitzen die angebotene Ware gar nicht, sondern bestellen die Artikel auf Rechnung mit den Daten ihrer Opfer nachträglich bei einem Online-Händler.
Für die Käufer läuft die Bestellung erst einmal wie gewohnt ab. Sie erhalten eine Bestellbestätigung und die Ware trifft wie erwartet ein. Den Betrug bemerken sie über Wochen nicht. Die Zahlungserinnerungen der echten Online-Händler gehen meist an die E-Mail-Adresse der Betrüger, die diese natürlich nicht an die Käufer weiterleiten. Den Käufern fällt der Betrug erst dann auf, wenn sie Mahnungen auf postalischem Weg erhalten.
Die Polizei rät bei Onlinekäufen, die Internetadresse des Shops und die Bewertungen des Verkäufers zu checken. Auch sollten Käufer sich nicht von Rabatten oder niedrigen Preisen blenden lassen, sondern Vergleichsangebote prüfen.
Mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale können Kunden vorab feststellen, ob die Online-Shops als seriös eingestuft wurden.