Mi, 26. November 2025
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Weil er an einem herausragenden Ast einer Hecke hängenblieb und mit dem Fahrrad stürzte, hat ein 66-jähriger Arzt Schmerzensgeld von der Stadt Magdeburg gefordert. Sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, argumentierte der Mann. Im Juni wies das Landgericht die Klage ab: Die Stadt sei nicht verpflichtet Arbeiten an der Hecke zu kontrollieren. Das wollte der Mann nicht akzeptieren und ging in Berufung. Das Oberlandesgericht Naumburg kam jetzt zu dem Schluss: Das Urteil ist rechtskräftig. Der 66-Jährige hat seine Klage zurückgenommen.