
Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt Taleb A. hat mehreren Opfern Briefe an ihre privaten Adressen geschrieben. Der Magdeburger Volksstimme lag ein Brief eines Opfers vor, die sich bei der Tageszeitung gemeldet hatte. Taleb A. habe das Opfer darin unter anderem um Verzeihung gebeten, gleichzeitig aber auch Äußerungen und Anschuldigungen rund um saudische Asylbewerber gemacht, denen angeblich der Tod drohe, so die Volksstimme.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg erklärte, seien an mindestens fünf Opfer Briefe gesendet worden. Diese wurden auch von der Staatsanwaltschaft gesichtet und sind mit einem Begleitschreiben an die Empfänger weitergeleitet worden - also quasi mit einer Vorwarnung. Rechtens ist das Ganze so. Da sich der Attentäter noch in Untersuchungshaft befinde, also noch nicht rechtskräftig für schuldig befunden und verurteilt ist und damit die Unschuldsvermutung gilt, "hätten die Anschreiben nicht zurückgehalten werden können", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Wer in U-Haft sitzt und noch nicht verurteilt ist, hat über seinen Anwalt das Recht auf Einsicht in die Akten und damit theoretisch auch die Möglichkeit, Namen/Adressen von Klägern und Zeugen einzusehen.
Für den "normalen Menschen" erscheint das sehr unverständlich und aus Datenschutz- und Personenschutzsicht auch nicht nachvollziehbar. 'Dann weiß der ja, wo die wohnen', werden sich viele denken - von dem moralisch sehr zwiespältigem Gefühl mal abgesehen, was man hat, wenn man sich vorstellt, dass der Mörder eines geliebten Menschen den Hinterbliebenen oder der, der einen schwer verletzt hat, einem selbst einen Brief schreibt "mit freundlichen Grüßen".