Klassenfahrten gehen schnell ins Geld und viele Eltern fragen sich: Wer soll das bezahlen? Manchmal sind einige hundert Euro fällig, können Eltern Unterstützung beantragen?
Ja, können sie. Dazu muss man sagen, dass in Sachsen-Anhalt eben wegen der Kosten Schulfahrten ins Ausland erst ab der 9. Klasse zugelassen sind - davor beschränken sie sich auf Sachsen-Anhalt oder den Rest von Deutschland. Was die Unterstützung angeht - die ist natürlich begrenzt. Aber es gibt sie: Das Land Sachsen-Anhalt gibt ab dem dritten Kind bis zu 100 Euro dazu. Das Formblatt für so einen Antrag gibt's in der Schule.
Vom Bund kommt Unterstützung über das sog. Bildungs- und Teilhabe-Paket. Das gilt für Eltern, die z.B. Arbeitslosengeld II bekommen, Wohngeld oder Kinderzuschlag. In diesem Fall werden die Anträge beim Jobcenter oder bei der Kommune gestellt.
Doch wie ist das Ganze in der Praxis wir haben mit Katrin Jelitte, Vorsitzende des Schulleiterverbandes Sachsen-Anhalt und Meldrick Stern, stellvertretender Vorsitzender des Landesschülerrates und selbst Schüler in der 10. Klasse gesprochen.