Sachsen-Anhalt will das Personal in bestimmten Kitas aufstocken. Dafür hat das Kabinett eine Gesetzes-Änderung im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) beschlossen. Diese Änderung sieht 105 zusätzliche Stellen dort vor, wo etwa die Armutsquote hoch ist oder wo Kinder eine Sprachförderung brauchen. "Wir stocken das Personal in den KiTas mit besonderen Bedarfen von 150 auf 255 Vollzeitstellen auf." so die zuständige Ministerin Petra Grimm-Benne.
Das Land will außerdem zwar an der Geschwisterkind-Regelung festhalten. Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort zahlen nur für das älteste Kind, müssen dafür aber künftig nachweisen, dass das älteste Kind mindestens 2 Mal die Woche den Hort auch besucht.
Auch in die Fachkräftegewinnung will das Land weiter investieren: Wer sich dafür entscheidet, eine Ausbildung zum Erzieher, Kinderpfleger oder Sozialassistenten zu machen, muss somit auch weiterhin kein Schulgeld zahlen.
Mit dem ESF-geförderten Programm „Empowerment für Eltern“ sollen von 2025 bis 2028 ca. 200 weitere pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen zum Einsatz kommen.
Der Landtag muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.