Sperrbezirk Geflügelpest

Kelbra: Stallpflicht und strenge Schutzmaßnahmen wegen Geflügelpest

Maßnahmen ab 21. Oktober - diese Orte sind betroffen

Wegen der Vogelgrippe am Stausee Kelbra muss Geflügel in der betroffenen Region heute streng geschützt werden. Die Tiere müssten entweder in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Vorrichtungen untergebracht werden.

Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz

Damit sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet und auch Nutzgeflügel erreicht, gilt ab Dienstag, 21. Oktober, eine Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz.

Zu den Aufstallungsgebieten in Mansfeld-Südharz gehören:

  • Ortsteile und Teilorte der Verbandsgemeinde Goldene Aue: Berga (mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda), Brücken-Hackpfüffel (mit Brücken und Hackpfüffel), Edersleben, Kelbra (Kyffhäuser) (mit den Ortsteilen Sittendorf, Tilleda und Thürungen) und Wallhausen (mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen)
  • Ortsteile oder Teilorte der Gemeinde Südharz: Bennungen, Dittichenrode, Roßla
  • Ortsteile oder Teilorte der Stadt Sangerhausen: Oberröblingen
  • Ortsteile und Teilorte der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land: Amsdorf, Aseleben, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg (mit Äbtischrode und Holzzelle), Lüttchendorf (mit Wormsleben), Neehausen (mit Elbitz und Volkmaritz), Röblingen am See, Seeburg (mit Rollsdorf), Stedten, Wansleben am See

Neben der Stallpflicht bedeutet das auch, dass Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen vorerst verboten sind. Auch das Futter der Tiere ist vor Wildvögeln zu schützen. Mittlerweile sind es schon 200 Kraniche, die an der Vogelgrippe verendet sind.

Karte der Aufstallungsgebiete

(Klicken für eine Großansicht)

Karte Aufstallungspflicht, Oktober 2025
Karte Aufstallungspflicht, Oktober 2025
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