Justiz in Sachsen-Anhalt

Jessen: Brandstifter bleibt in Haft

Der Brandstifter von Jessen muss seine Gefängnisstrafe absitzen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 29-Jährigen verworfen.

Er war zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Für das Landgericht Dessau-Roßlau war klar: Er wollte sich rächen an dem Agrarbetrieb im Ortsteil Buschkuhnsdorf, der hatte ihn entlassen.

Dreimal legte er Anfang vorigen Jahres Feuer auf dem Gelände. Es entstand ein Millionenschaden.

Der Bundesgerichtshof hatte am Urteil nichts zu beanstanden – es ist nun rechtskräftig.

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