Bei den Singvögeln in unseren Gärten hat die Familienplanung begonnen. Und weil in Deutschland alles seine Ordnung haben muss, gilt auch offiziell seit dem 1. März die Brutzeit. Das heißt für uns Menschen: Hecke schneiden bis Ende September verboten. Naja, ganz so ist es nicht.
Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 darf vom 1. März - 30. September kein massives Zurückschneiden von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen durchgeführt werden.
Ein leichter Form- und Pflegeschnitt an den Hecken und Sträuchern ist wiederum erlaubt.
Schaut bitte vorher unbedingt nach, ob nicht vielleicht doch ein Vogelpaar brütet. Wenn das so ist, Schere weg und warten, bis der Nachwuchs flügge geworden ist.
Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Wenn man erwischt wird, können es mehrere Tausend Euro sein.