Der Rechtsextremist Sven Liebich hat Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Halle eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Liebich war am 2. August 2024 unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Das Landgericht hatte mit seinem Urteil ein Urteil des Amtsgerichts der Saalestadt bestätigt. Gegen das Urteil von Juli 2023 hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Darauf folgte die Verhandlung vor dem Landgericht.
Die Strafe gegen Liebich ist so weiterhin nicht rechtskräftig. Durch die Revision muss sich nun das Oberlandesgericht Naumburg mit dem Fall beschäftigen. Das Urteil wird dort jedoch nur auf Rechtsfehler geprüft, Beweismittel werden hingegen nicht noch einmal aufgenommen.
Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.