Justizzentrum Halle

Halle: Jobcenter zahlt Notebook von Schülerin

Für das Notebook einer Schülerin aus Halle muss das Jobcenter aufkommen. Das hat das Sozialgericht Halle entschieden.

Das Jobcenter muss die Kosten im Rahmen des Bürgergeldes in voller Höhe übernehmen, die 15-jährige Klägerin muss den Betrag nicht abstottern oder dafür Geld ansparen.

Die Gesamtkonferenz der Schule hatte entschieden, dass alle Schüler das gleiche Notebook haben müssen.

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