Björn Höcke ist vor der Urteilsverkündung durch die geöffnete Tür des Gerichtssaals im Justizzentrum Halle zu sehen

Halle: Höcke wegen Nazi-Spruch zu Geldstrafe verurteilt

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Höcke muss 13.000 Euro zahlen. 

Er hatte in einer Rede vor drei Jahren in Merseburg eine Parole der nationalsozialistischen SA verwendet. Dies ist in Deutschland verboten. Höcke behauptet, er habe das nicht gewusst. Im Prozess sprach er davon, dass er die Meinungsfreiheit eingeschränkt sehe. Er wollte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft verlangte Haft auf Bewährung - herausgekommen ist nun die Geldstrafe. 

Richter überzeugt, dass Höcke über Verbot Bescheid wusste

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass Höcke wusste, dass die SA-Parole verboten ist und sie trotzdem verwendet habe, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel in der Urteilsverkündung. «Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt.» 

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft. Er selbst ließ bisher offen, ob er Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen will. Eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich. 

Eine direkte Auswirkung auf den Wahlkampf in Thüringen hat das Urteil nicht. Höcke will für die AfD Ministerpräsident werden. 

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