Kaffee

Halle: Beim Kaffee trinken verschluckt

Wenn sich ein Arbeitnehmer beim Kaffee trinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle entschieden.

Beim Kaffee trinken während einer morgendlichen Besprechung hatte sich ein Bauarbeiter verschluckt, hustend ging er nach draußen, stürzte dabei die Treppe runter und brach sich die Nase. Das sei doch kein Arbeitsunfall, befand die Berufsgenossenschaft.

Ist es sehr wohl, befand nun das Landessozialgericht in Halle. Der gemeinsame Kaffeegenuss während der Besprechung habe eine positive Arbeitsatmosphäre und eine Stärkung der kollegialen Gemeinschaft bewirkt. Zudem sorge der Kaffee für erhöhte Wachsamkeit und Aufnahmebereitschaft. Deshalb hatte ihn die Firma schließlich bereitgestellt. 

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