
Am Freitag, 25. Juli 2025 fiel den Beamten des Polizeirevieres Harz gegen 17:00 Uhr eine Gruppe von drei Motorradfahrern auf, die stadteinwärts die Magdeburger Straße befuhren. An der Kreuzung zur Schwanebecker Straße / Quedlinburger Straße konnten die Polizeibeamten erkennen, dass die 125er Aprilia kein Kennzeichen hatte.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle zeigte sich, dass das Motorrad bereits vor knapp drei Jahren Außerbetrieb gesetzt worden war. Der 17-jährige Fahrer konnte auch keine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorweisen. (Der A1-Führerschein ermöglicht das Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW.) Der junge Mann aus der Verbandsgemeinde Vorharz macht zwar gerade Fahrschule, aber die Prüfungen zur Erlangung einer gültigen Fahrerlaubnisklasse hat er noch nicht absolviert.
Die Polizeibeamten leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ein. Die Weiterfahrt wurde dem Beschuldigten untersagt und der Fahrzeugschlüssel den Erziehungsberechtigten übergeben.