
Eltern haften grundsätzlich für ihre Kinder, bis diese das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies bedeutet, dass Eltern für alle Schäden haften, die ihre Kinder verursachen, einschließlich Schäden an Eigentum und Verletzungen von Dritten.
Aber einfach so die Eltern in Haftung zu nehmen, wenn die nicht immer so lieben Kleinen einen Schaden angerichtet haben, das ist ein Mythos, den Ihr vergessen könnt. Juristen nennen das auch Rechtsirrtum. Eltern müssen für die von Kindern angerichtete Schäden nur dann aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies nachzuweisen, ist aber schwierig, denn Eltern müssen ihren Nachwuchs nicht rund um die Uhr im Auge behalten.
Am Ende werden sich Eltern aber nicht entziehen, wenn ihr Kind in die rechtliche Mangel genommen wird. Hier könnt Ihr an konkreten Fallbeispielen nachlesen, was passiert, wenn ein 5-Jähriger ein Auto zerkratzt, eine 12-Jährigrige eine Scheibe einschmeißt oder ein 16-Jähriger in einem Laden randaliert.
Wie schnell tropft Regen? Wieviele Menschen wurden schon von Meteoriten getroffen? Der Tag ist voller kleiner Geheimnisse und radio SAW deckt sie auf.
