
Der Fußball-Kreisoberligist Eintracht Gladau darf trotz massiver Vorwürfe wegen rechter Gesinnung weiter am Spielbetrieb teilnehmen. Das Sportgericht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt hat den Ausschluss des Vereins aufgehoben. Der Verband hatte Gladau im November 2024 wegen „extrem rechter und rassistischer Ideologie“ ausgeschlossen – laut Gericht waren die Vorwürfe jedoch nicht ausreichend belegt.
Zwar ordnete man einige Spieler aufgrund ihrer Social-Media-Aktivitäten der rechtsextremen Szene zu, doch das seien nur Indizien, keine Beweise, so der Vorsitzende Richter Frank Knuth. Eine straf- oder sportrechtlich relevante Grundlage für einen Ausschluss gebe es daher nicht. Knuth kritisierte zugleich, dass der Verband den Fall nicht gründlich genug aufgearbeitet habe.
Verbandspräsident Holger Stahlknecht zeigte sich enttäuscht: Das Urteil erschwere den Kampf gegen Rechtsextremismus im Amateurfußball. Eintracht Gladau darf nun ohne Auflagen weiterspielen – beim Landessportbund läuft allerdings noch ein separates Ausschlussverfahren. Wann dort eine Entscheidung fällt, ist bislang offen.