Nach der Abwahl ihres Bürgermeisters im Juli wählen Anwohner in Genthin im Jerichower Land noch dieses Jahr einen neuen.
Für den Termin am 10. November und die mögliche Stichwahl am 1. Dezember sucht die Verwaltung jetzt 120 Wahlhelfer.
Das Ehrenamt kann jede Person übernehmen, die in der Einheitsgemeinde Stadt Genthin wahlberechtigt ist, d.h. Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes im Wahllokal gehören die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses am Wahlsonntag. Er tritt am Wahltage rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit im Wahllokal zusammen.
Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Der Wahlvorsteher/ die Wahlvorsteherin leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes.
Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Der Gesetzgeber lässt die Einteilung von Vor- und Nachmittagseinsätzen der
ehrenamtlichen Wahlhelfer in der vorbenannten Wahlzeit zu. Nach Schließung der Wahllokale werden durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt.
Für die Übernahme dieser Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € (Mitglied des Wahlvorstandes) bzw. 35,00 € (Vorsitz des Wahlvorstandes) gezahlt.
Bewerber als Wahlhelfer/in können sich schriftlich an das Wahlbüro der Stadt Genthin, Marktplatz 3, 39307 Genthin, telefonisch unter der Telefonnummer: 03933/876-103 oder per E-Mail an wahlleitung@stadt-genthin.de wenden bzw. sich registrieren lassen.
Für die Anmeldung benötigt die Stadt folgende Angaben:
Vorname, Nachname, Straße und Hausnummer, PLZ und Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (sofern vorhanden), Geburtsdatum
Nach abgeschlossener Besetzung aller Wahlvorstände werden Sie Ihre Berufung in einen Wahlvorstand per Post erhalten.