Gestern wurde in einem Geflügelbestand in Leuna, Ortsteil Zöschen, offiziell der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Verdacht. In Folge verabschiedete der Landkreis Saalekreis Maßnahmen zur Eindämmung der Erkrankung gemäß den Bestimmungen der EU und der Geflügelpest-Verordnung.
Um die Verbreitung zu verhindern, wurde eine Schutzzone um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Diese umfasst die Ortschaften Gemarkung Kötzschlitz, Kötzschau, Kreypau, Friedensdorf, Luppenau, Burglieben-au, Lochau, Raßnitz, Röglitz, Ermlitz und Horburg-Maßlau.
Zusätzlich wurde eine Überwachungszone eingerichtet, die folgende Ortschaften betrifft: Dieskau, Dölbau, Gröbers, Großkugel, Schkopau, Döllnitz, Lochau, Raßnitz, Röglitz, Ermlitz, Luppenau, Merseburg, Meuschau, Wallendorf, Zöschen, Zweimen, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Günthersdorf, Rodden, Kötzschau, Kreypau, Leuna, Spergau, Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz.
Geflügelhalter in den betroffenen Zonen müssen strikte Maßnahmen befolgen. Dies umfasst die Anzeigepflicht für gehaltenes Geflügel und tote Tiere innerhalb von 48 Stunden. Es besteht eine Aufstallungspflicht, bei der Geflügel von wildlebenden Vögeln getrennt gehalten werden muss. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel und deren Erzeugnisse. Halter müssen eine tägliche Eigenüberwachung auf Symptome durchführen, um erste Anzeichen der Seuche zu erkennen. Tierkörper und Nebenprodukte müssen korrekt entsorgt werden. Auch das Freilassen von Vögeln und Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen sind verboten.
In der Schutzzone müssen alle Zufahrtswege täglich desinfiziert werden. Der Kontakt mit den Tieren ist nur mit Schutzkleidung erlaubt, und betriebseigene Schutzkleidung muss regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.