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Das Zusatzzeichen „3,5 t“ schränkt ein, für welche Fahrzeuge das Verkehrsschild darüber gilt. Gemeint sind laut StVO „Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse“. Steht also zum Beispiel unter einem Tempo-10-Schild dieses Zusatzzeichen, gilt Tempo 10 nur für die entsprechenden Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Für alle anderen Fahrzeuge gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht.
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