Am 23. Februar 2025 wählen wir den neuen Bundestag. Oder früher, wenn Ihr Euch für die Briefwahl entscheiden solltet. Auch wenn Vieles zur Wahl bekannt ist, gibt es doch immer noch offene Fragen.
Das ist im Bundeswahlgesetz geregelt. Ein aktives Wahlrecht haben nur deutsche Staatsbürger. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und drei Monate oder länger in Deutschland leben. Das sind diesmal rund 61,5 Millionen Wahlberechtigte. Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, müssen das Wahlrecht beantragen und bekommen es in der Regel auch. Ausländer sind dementsprechend von der Wahl zum Bundestag ausgeschlossen. Das gilt auch für Asylbewerber.
Das ist eigentlich nicht schwierig, aber ein durchschnittlicher Anteil rund 1,5 Prozent ungültiger Stimmen zeigt: Der Teufel steckt im Detail.
So geht´s richtig: Ihr müsst auf dem Stimmzettel zwei eindeutige Markierungen setzen und zwar in dem Kreis neben dem Direktkandidaten auf der linken Seite und neben der Landesliste auf der rechten Seite. Das muss nicht unbedingt ein Kreuz sein, Ihr könnt den Kreis auch ausmalen. Unzulässig sind irgendwelche Kommentare, Randnotizen oder sinnlose Kritzeleien auf dem Stimmzettel.
Auch wer eine Partei oder einen Kandidaten durchstreicht, macht damit seine Stimmabgabe ungültig. Und Ihr dürft den Stimmzettel nicht unterschreiben. Nochmal zusammengefasst: Am besten, Ihr macht jeweils links und rechts ein Kreuz in den vorgegebenen Kreisen, sonst nichts.
Wer glaubt mit einem absichtlich ungültig gemachten Stimmzettel die Wahl zu beeinflussen, der irrt. Dazu ist deren Anteil dann doch viel zu gering. Sie werden nicht mitgezählt und das war´s auch schon.
Der Stimmzettel ist ja in zwei Hälften eingeteilt- links findet Ihr die Liste mit den Direktkandidaten aus Eurem jeweiligen Wahlkreis. Auf der rechten Seite steht die Landesliste der Parteien und Wählervereinigungen, die zur Bundestagswahl zugelassen sind. Ihr solltet auf beiden Seiten je ein Kreuz machen, Ihr müsst aber nicht. Dabei können sich die Wahlentscheidung auf der linken Seite, das ist die sogenannte Erststimme durchaus von der auf der rechten Seite, der Zweitstimme, unterscheiden. Also z.B. Ihr wählt links den Kandidaten der Partei X, weil sich Euch der- oder diejenige persönlich überzeugt und rechts gebt Ihr der Partei Y Eure Stimme, weil ihr die gerne im neuen Bundestag haben wollt.
Ja, das ist laut Bundeswahlgesetz, § 39, Absatz 1 möglich. Da steht: „Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.“
Eine nicht abgegebene Stimme wird also als ungültig gewertet, während die eindeutig gekennzeichnete Stimme gültig ist. Der Stimmzettel wird dann auch nur teilweise gewertet.
Auch wenn so manches Wahlplakat oder TV-Duell den Eindruck erweckt, mit Eurer Stimmabgabe entscheidet Ihr nicht direkt, wer Kanzler oder Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland wird. Gewählt wird der Bundestag. Der entscheidet dann, wer Regierungschef wird. Der Vorschlag kommt formal vom Bundespräsidenten, der nimmt dabei praktischerweise den Spitzenkandidaten jener Partei, die die meisten Stimmen bekommen hat. Dann stimmt der neue Bundestag ab, der Bundeskanzler oder die Kanzlerin muß dabei mindestens die Hälfte Ja-Stimmen bekommen. Das hat bislang immer im ersten Wahlgang funktioniert.
Ganz genau werden wir das erst nach der Wahl erfahren- das Bundesinnenministerium veranschlagt die Kosten auf rund 100 Millionen Euro. Das wären 10 Millionen Euro mehr, als bei der vorigen Bundestagswahl. Erklärt wird dieser Anstieg mit höheren Portokosten für das Versenden von Wahlunterlagen. Außerdem bekommen die Wahlhelfer in Summe etwas mehr sogenanntes Erfrischungsgeld.
Den Wahlkampf, einschließlich der Plakate müssen die Kandidaten und Parteien selbst bezahlen. Dafür können sie Spenden einsammeln oder müssen es aus ihren Mitgliedsbeiträgen berappen. Es gilt als Investition in den erhofften Erfolg. Und der kann sich am Ende auszahlen. Eine Partei, die bei den jeweils vorigen Europa- oder Bundestagswahlen mindestens ein halbes Prozent oder bei den letzten Landtagswahlen ein Prozent der gültigen Zweitstimmen bekommen hat, erhält dafür Geld aus dem Steuertopf. Nach einer komplizierten Rechenformel. Unterm Strich bedeutet es aber: je mehr Stimmengewinn umso mehr Geld.
Ohne ein Selfie geht ja heutzutage bei manchen Menschen nichts mehr. Das Geknipse und geposte aus der Wahlkabine sollten Ihr aber tunlichst unterlassen. Die Bundestagswahl muß geheim sein. Bislang wurde über ein schnell gemachtes Handy-Foto meist großzügig hinweg gesehen- diesmal ist dem Selfie ein Riegel vorgeschoben worden: In der Bundeswahlordnung wurde es eindeutig verboten. Ihr riskiert dabei, dass die Stimmabgabe nicht zählt und außerdem kann ein bewußter Verstoß gegen das Bundeswahlrecht sogar mit geld- oder Haftrafen geahndet werden.
Ja, das ist möglich, wichtig ist aber dass die sogenannte Hilfsperson, den Wähler oder die Wählerin nicht beeinflußt. Wenn jemand nicht lesen kann oder nicht genug Kraft hat, um den Stimmzettel auszufüllen, darf er sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine Hilfsperson unterstützen lassen, diese Vertrauensperson darf auch mit in die Wahlkabine. Wenn sie etwas von der Wahlentscheidung mitbekommt, muß sie das aber auf jeden Fall geheim halten.
Am sinnvollsten ist es, die Wahlbenachrichtigungskarte mit ins Wahllokal zu nehmen. Die legt Ihr vor und dann bekommt Ihr Euren Stimmzettel. Das ist aber nicht zwingend nötig. Wenn Ihr diese Karte nicht mehr findet, oder vergeßt sie mitzunehmen, könnt Ihr trotzdem wählen. Dann legt Ihr den Personalausweis vor, damit der Wahlvorstand nachschauen kann, ob ihr im Wählerverzeichnis steht. Ist das der Fall, steht der Stimmabgabe nichts mehr im Wege. Dazu müßt Ihr aber unbedingt in das für Euch vorgesehene Wahllokal gehen. Damit wird ausgeschlossen, dass Ihr mehrmals Eure Kreuzchen machen könntet.
Das kann schon mal passieren, in der Aufregung abgerutscht und auf einmal hat ein Kandidat oder eine Partei Eure Stimme, die Ihr gar nicht wolltet. Kein Beinbruch. Ihr vernichtet Euren fehlerhaften Stimmzettel und laßt Euch vom Wahlvorstand einen neuen geben. Darauf haben Wähler ein Anrecht. Erst, wenn der Stimmzettel in der Wahlurne verschwindet, ist der Wahlvorgang abgeschlossen, dann gibt es kein Zurück mehr.
Wenige Tage vor der Bundestagswahl hält sich ein Gerücht ganz hartnäckig- tausende manipulierte Stimmzettel seien bei den Briefwahlunterlagen aufgetaucht. Sie haben ein Loch in der Ecke rechts oben, dahinter stecke möglicherweise eine große Verschwörung. Bei anderen Stimmzetteln ist die rechte obere Ecke abgeschnitten - Torsten Rößler, was hat es denn damit auf sich ?
Nix mit Verschwörung, das Rätsel ist schnell gelöst. Das mysteriöse kleine Loch oder die abgeschnittene Ecke – das sind Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte, die wollen ja auch wählen. Wenn die Markierung oben rechts zu ertasten ist, halten die den Zettel zumindest schon mal richtigrum. Und damit sie dann auch wissen, wo sie das Kreuz machen, bekommen sie noch eine Wahlschablone. Die passt genau auf den Stimmzettel und hat auf den Feldern, wo die Kreuze hinkommen, Löcher. Zusätzlich bekommen die Blinden eine CD. Auf der werden alle Stimmzettel aus den verschiedenen Wahlkreisen vorgelesen. Dadurch wird deutlich welcher Kandidat oder welche Partei sich hinter welchem Loch verbirgt. Eins ist noch ganz wichtig: die Wahlschablonen liegen nicht in der Wahlkabine aus. Sie müssen vorher beim Verband für Blinde beantragt werden.
Bei der Bundestagswahl ist immer von der 5-Prozenthürde die Rede. Was hat damit auf sich und warum gibt es die überhaupt ?
Die Fünf-Prozent-Hürde heißt laut Bundeswahlgesetz eigentlich Sperrklausel. Sie bedeutet: jede Partei, die zur Wahl antritt, muss mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen bekommen. Dann kommt sie Sitze im Bundestag. Eingeführt wurde sie, um eine zu starke Zersplitterung des Parlamentes zu verhindern. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Zeit der weimarer Republik zwischen 1919 und 33. Damals waren bis zu 17 Parteien im Reichstag. Es gab kaum eine stabile Regierung, häufig mußten Neuwahlen angesetzt werden. Um dies zu vermeiden, haben sich die Gründer der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg für die 5-Prozent-Sperrklausel entschieden. Die gilt auf Bundes- und Länderebene, nicht aber bei den Kommunalwahlen, damit dort auch kleine regionale Parteien eine Chance bekommen.
Um Punkt 18 Uhr werden am Sonntag die Wahllokale schließen und genau zu diesem Zeitpunkt veröffentlichen die Wahlforscher im Fernsehen die ersten Zahlen zum Ausgang der Bundestagswahl. Zu allererst kommen Prognosen und später folgen dann Hochrechnungen. Was genau ist das, wie kommen die Zahlen zustande und was ist der Unterschied zwischen Prognose und Hochrechnung ?
Der Unterschied ist größer, als wohl die meisten denken. Wenn um Punkt 18 Uhr die Prognosen kommen, dann sind das noch keine gezählten, echten Wählerstimmen. Geht ja auch gar nicht, erst nach 18 Uhr werden die Wahlurnen geöffnet. Im Verlaufe des Wahltages wurden lediglich Frauen und Männer gefragt, was sie gewählt haben. Die antworten nicht alle und wenn, dann sagen sie nicht zwangsläufig die Wahrheit. Es ist, wie der Name schon sagt, nur eine Prognose, eine Vorhersage, die der Realität aber schon ziemlich nah kommt. Bei der Hochrechnung, wurden dann wirklich echte Stimmen ausgezählt. Dabei suchen die Wahlforscher aus rund 80-tausend Stimmbezirken 400 aus, ein Querschnitt übers ganze Land verteilt. Die echten Stimmen fließen in die Prognose mit ein und werden auf ganz Deutschland hochgerechnet. Je mehr abgegebene Stimmen gezählt sind, umso genauer werden die Zahlen.