Symbolbild: Eine Frau nimmt einen Führerschein aus ihrem Geldbeutel.

Führerscheinumtausch: Fast alle "alten" sind betroffen!

Kartenführerschein, rosa Führerschein und grauen DDR-Fleppen - alle müssen getauscht werden!

Ob Papierführerschein oder Kartenführerschein - ALLE alten müssen umgetauscht werden! Denn bis 2033 soll es in der EU in allen Ländern einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben.

Viele fühlen sich nicht betroffen, weil sie schon einen Karten-Führerschein haben

In Deutschland wurde 1999 ein Kartenführerschein eingeführt. Viele, die so einen haben, fühlen sich vom Umtausch nicht betroffen, weil sie ja schon eine Plastikkarte haben und der "neue" EU-Kartenführerschein beinahe genau so aussieht. Aber, das ist ein Fehler. 

Grafik mit einer Übersicht der Umtauschfristen für Führerscheine
Grafik mit einer Übersicht der Umtauschfristen für Führerscheine

Umtauschfristen für Papierführerscheine

Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Umtauschfrist für Kartenführerscheine

Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
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