Elektronische Rezepte sollen nach jahrelangen Verzögerungen 2024 den Durchbruch schaffen und zum Standard für Millionen Patientinnen und Patienten werden. Vom 1. Januar an müssen alle Praxen Medikamenten-Verschreibungen digital ausstellen können, die dann auf mehreren Wegen einzulösen sind. Verbraucherschützer sehen viele praktische Vorteile mit E-Rezepten anstelle der gewohnten rosa Zettel, dringen aber auch auf eine passende Umsetzung bei den Ärztinnen und Ärzten. Die Praxen bauen auf stabile technische Bedingungen, wenn die Alltagsanwendung nun in großem Stil anläuft.
Das Gesetz muss Anfang Februar zwar erst noch abschließend in den Bundesrat. Das Ministerium wies die Akteure des Gesundheitswesens aber bereits darauf hin, dass die Voraussetzungen zur verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab 1. Januar 2024 gegeben seien, sodass sie ab dann greife. Hintergrund ist, dass die Pflicht nach bisheriger Gesetzeslage eigentlich auch schon ab Anfang 2022 bestanden hätte.
Die Verbraucherzentralen sehen viele Vorteile für Patientinnen und Patienten. Der Fachreferent beim Bundesverband, Lucas Auer, sagte der dpa: «So kann die Apotheke vorab prüfen, ob das Medikament vorrätig ist und es bei Bedarf bestellen.» Das spare unnötige Wege. Auch gebe es kein Rätselraten über unleserliche handschriftliche Hinweise auf Rezepten mehr. Zudem könnten Folgerezepte digital ausgestellt werden, ohne dass man noch mal zur Praxis muss. Der größte Vorteil liege in der Minimierung von Risiken: Die digitale Erfassung aller Medikamente ermögliche einen leichten Überblick über Wechselwirkungen.
Die Verbraucherschützer haben aber auch ein Auge auf die Abläufe bei der elektronischen Unterschrift. Wenn Praxen die ausgestellten E-Rezepte erst nachträglich signieren, zum Beispiel gesammelt am Ende des Tages, könnte man sein E-Rezept so lange nicht einlösen. Derartige Wartezeiten wären nicht akzeptabel, sagte Experte Auer. Daher müsse dafür gesorgt werden, dass Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept direkt nach dem Praxisbesuch einlösen können.