Mi, 21. Januar 2026
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Die A143 Westumfahrung Halle, die A14 Nordverlängerung in der Altmark oder der Bau von Windkraftanlagen – alles Projekte in Sachsen-Anhalt, die sich durch Umweltklagen verzögert habe. Weil es so vielen Bauprojekten im gesamten Land geht, will die Bundesregierung heute Änderungen beim Klagerecht beschließen.
Klagen haben dann künftig keine aufschiebende Wirkung mehr, Bauprojekte sollen dadurch Tempo aufnehmen. Umweltverbände dürfen nur klagen, wenn sie staatlich anerkannt sind und sich zuvor in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren geäußert haben. Nur die dort geäußerten Argumente sind vor Gericht zugelassen. Die Umweltverbände kritisieren die Einschnitte in ihr Klagerecht, die Grünen warnen vor einer Ruhigstellung der Zivilgesellschaft.