Urteil gegen einen Ladendetektiv in Dessau-Roßlau.
Das Landgericht hat ihn wegen Betrugs zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zunächst wurde dem Mann vorgeworfen, das Geschäft, auf das er eigentlich aufpassen sollte, fast 500 Mal selbst bestohlen zu haben.
Am Ende des Mammutprozesses legte er überraschend ein Geständnis ab. Über zwei Jahre lang waren vier Gerichte mit dem Fall beschäftigt. Immer wieder wurden die vorherigen Urteile aufgehoben.
Vor dem Landgericht gestand der Angeklagte nun, die Spiele und Datenträger nicht selbst gestohlen zu haben. Ein anderer Mitarbeiter habe ihm sie günstig verkauft und er habe sie anschließend online weiterverkauft.
Schließlich wurde er wegen Betrugs in 230 Fällen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber alle Beteiligten halten es für unwahrscheinlich, dass es erneut Einsprüche gegen das Urteil gibt.