Wer umzieht, ist ab heute per Gesetz verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden bei seinem Stromversorger ab- bzw. anzumelden.
Damit Kunden das beim Kistenschleppen nicht durch die Lappen geht, empfehlen die Stadtwerke Dessau, den Umzug 14 Tage vorher mitzuteilen. Ansonsten könnten sowohl in der neuen als auch in der alten Wohnung unnötige Kosten anfallen. Das Ganze gilt übrigens auch, wenn man seinen Stromversorger behält.
Informationen der Stadtwerke Dessau
Damit Euer Umzug reibungslos funktioniert, meldet diesen bitte rechtzeitig – einfach über das Kundenportal, per Mail an kundenservice@dvv-dessau.de, telefonisch unter 0800891500 oder persönlichen in unseren Kundencentern.
Das müsst Ihr beachten:
- Keine rückwirkenden Meldungen mehr: Ab dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende An- oder Abmeldung nicht mehr möglich. Der Umzug muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin gemeldet werden. Wir empfehlen eine Mitteilung spätestens 14 Tage im Voraus.
- Kündigungsfristen bleiben bestehen: Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin, unabhängig vom schnellen Anbieterwechsel.
- MaLo-ID erforderlich: Für jede An-, Ab- oder Ummeldung ist die elfstellige Marktlokations-ID (MaLo-ID) notwendig. Ihr findet diese auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Rechnung. Bitte prüft Eure Angaben sorgfältig – eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.
- Übergabeprotokoll nutzen: Haltet bei Schlüsselübergabe Zählerstand und Datum schriftlich fest. Reicht das Protokoll innerhalb von 14 Tagen nach Mietbeginn oder -ende ein. Beim Hauskauf informiert uns bitte direkt nach Eigentumsübernahme.
- Neuer Wohnort: Meldet Euch rechtzeitig vor Einzug bei uns. So behaltet Ihr Euren aktuellen Tarif oder wählt einen neuen Vertrag – und vermeidt eine automatische Zuordnung zur teureren Grundversorgung.
Wichtig zu wissen:
- An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich.
- Nicht gemeldete Auszüge können zur Folge haben, dass ehemalige Mieter oder Vermieter weiterhin für den Verbrauch aufkommen.
- Eventuelle Versorgungslücken werden automatisch durch Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen.