Sie hatte Diebesgut im Wert von über 400.000 Euro zu Hause: Eine Ladendiebin aus Dessau-Roßlau, die am Mittwoch, 26. Juni 2024 verurteilt wurde. Die 47-Jährige muss dreieinhalb Jahre in Haft – in die Psychiatrie muss sie nicht.
Über Jahre hinweg hat die Frau alles Mögliche in den verschiedensten Einkaufsmärkten gestohlen – auch schon als Jugendliche: Lebensmittel, DVD’s, Werkzeug, Bücher, Bettwäsche, Medizin ... Teilweise lag das Diebesgut seit 30 Jahren bei ihr zu Hause, das ist inzwischen verjährt. Es war so viel, dass ein LKW mehrmals hin- und herfahren musste, um die sichergestellte Beute abzutransportieren.
Revision ist möglich – das Urteil wird also nicht sofort vollstreckt. Weil aber Fluchtgefahr besteht, hat das Landgericht Dessau-Roßlau die Frau in Untersuchungshaft geschickt.