Drei Jahre nach dem Einbruch ins Köthener Einwohnermeldeamt ist am Dienstag, 13. Februar 2024 in Dessau das Urteil gefallen.
Nach Angaben des Landgerichts bekamen die vier der ursprünglich sechs Angeklagten wegen besonders schweren Diebstahls Gefängnis-, Geld und Bewährungsstrafen.
Ein 40-Jähriger aus Halle bekam drei Jahren auf Bewährung. Er muss in der Zeit 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zudem wurde die Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt aus einem früheren Urteil aufrechterhalten.
Ein 34-jähriger Hallenser geht für drei Jahre ins Gefängnis. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kam aus Rechtsgründen nicht in Betracht.
Der 33-Jährige aus Markleeberg bei Leipzig bekam zwei Jahren auf Bewährung und muss 1.000,00 € Strafe zahlen.
Gegen eine 38-jährige Markkleebergerin hat das Gericht eine Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 20,00 € verhängt.
Die vier waren im Januar 2021 ins Köthner Einwohnermeldeamt eingebrochen. Aus dem Verwaltungsgebäude schleppten sie damals einen über 700kg schweren Tresor. Darin: sämtliche Ausweise, Pässe und Personaldokumente. Die Stadt informierte damals die betroffenen Köthener und kümmerte sich um neue Dokumente. Auch einen Dienstwagen und Dienstkleidung des Ordnungsamts nahmen sie damals mit.
Gegen eine 37-jährige Frau aus Halle und einen 39-jährigen Mann aus dem Saalekreis, denen mit der Anklage Hehlerei vorgeworfen worden war, ist das Verfahren bereits in einem früheren Termin eingestellt worden, weil die zu erwartenden Strafen neben Strafen aus früheren Urteilen nicht erheblich ins Gewicht gefallen wären.
Das Urteil des Dessauer Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.