Seit nahezu zwei Jahrzehnten gibt es die Tradition schon: Der Ministerpräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft für Drillinge. Sechs Babys kommen jetzt dazu.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) ist selbst Vater und Großvater - zusätzlich ist er Ehrenpate zahlreicher Drillinge aus Sachsen-Anhalt. Bislang führt er 77 Drillingspatenschaften, wie die Staatskanzlei mitteilte. Heute kommen die Kinder aus zwei weiteren Familien dazu: Adriano, Benedikt und Charlie Salomon, die am 17. Juli 2023 in Halle zur Welt kamen. Und auch die Eltern von Benedek, Elena und Roland nehmen die Urkunde des Ministerpräsidenten entgegen. Die Drillinge wurden am 29. Dezember 2023 in Magdeburg geboren. Im vergangenen Jahr hatte Haseloff zwei Drillingspatenschaften übernommen.
Die Tradition der Drillingspatenschaften wurde 2005 vom damaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer (CDU) begründet. Der Gynäkologe, der vor seiner politischen Karriere selbst Tausenden Kindern auf die Welt half, hatte so seine besondere Verbundenheit mit Familien ausdrücken wollen, die Drillinge, Vierlinge oder Fünflinge bekommen. Mit der Patenschaft ist eine einmalige Zuwendung von 1400 Euro pro Kind verbunden. An der Summe hat sich nie etwas verändert.
Als Haseloff im Jahr 2011 Ministerpräsident wurde, übernahm er die bestehenden Patenschaften von seinem Amtsvorgänger. Die ältesten Drillinge aus den Patenschaften sind inzwischen 19 Jahre alt, wie die Staatskanzlei auf Anfrage mitteilte. 21 Kinder aus 7 Familien seien inzwischen schon volljährig. Bis zum 18. Lebensjahr gibt es Glückwunschschreiben zu den Geburtstagen. Ehrenpatenschaften für Vierlinge oder gar Fünflinge gibt es bislang nicht.
Mit seinen Patenkindern hat Ministerpräsident Reiner Haseloff in den zurückliegenden Jahren auch immer gemeinsame Aktivitäten unternommen - vom Kinobesuch bis zum Spielenachmittag. Für dieses Jahr gebe es noch keine Pläne, hieß es.
Leibliche Eltern oder alleinerziehende leibliche Elternteile können eine Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten für Mehrlinge - ab Drillingen - beantragen. Voraussetzung ist, dass die Kinder bei ihnen leben und der Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt liegt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt beim Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt gestellt werden.