Das ändert sich

Das ändert sich im September

Erhöhte Mindestausbildungsvergütung 

Für Auszubildende, die im September 2025 ihre Ausbildung starten, müssen Betriebe die aktuelle Mindestausbildungsvergütung beachten. Denn diese wurde zu Beginn des Jahres erhöht. Ausbildende Betriebe müssen Azubis mindestens 682 Euro brutto zahlen. Im Vergleich zur Vergütungsuntergrenze aus 2024 ist das ein Plus von 33 Euro. Der gesetzliche Mindestsatz gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2025 beginnen.

Mehr Kontrolle über Gerätedaten

Seit Anfang 2024 gilt der EU-Data-Act, ein neues Gesetz, welches Verbraucherinnen und Verbraucher stärker schützen und ihnen mehr Rechte im Umgang mit Gerätedaten geben soll. Ziel ist es, den Zugang zu den gesammelten Informationen zu erleichtern und so auch Reparaturen oder den Kundendienst günstiger und transparenter zu machen.

Ab dem 12. September müssen Hersteller nun offenlegen, welche Daten ihre vernetzten Geräte – wie Smart-TVs, Saugroboter, Kühlschränke, E-Bikes, Fitness-Tracker oder Autos – erfassen und wie Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen einsehen können. Damit bekommen sie deutlich mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten und können bewusster entscheiden, wie diese genutzt werden.

Bundestag kommt wieder zusammen

Nach Ende der Sommerpause kommt der Bundestag am 10. September wieder zusammen. Laut Tagesordnung müssen sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Fragen der Abgeordneten stellen.

Bundesweiter Warntag am 11. September

Der bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. Das ist dieses Jahr der 11. September. Um 11 Uhr ertönt eine Probewarnung. Gegen 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung. Mit dem Probealarm werden die Warnsysteme jährlich für den Ernstfall getestet. 

Lockerung der Flüssigkeitsregeln an Flughäfen

Ab Mitte September wird an einigen deutschen Flughäfen die Mitnahme größerer Flüssigkeitsmengen im Handgepäck erlaubt. Dank neuer CT-Scanner können bis zu zwei Liter Flüssigkeit transportiert werden, allerdings nur an Kontrollspuren mit der entsprechenden Technologie.

Heckenschnitt erst wieder ab 1. Oktober

Noch bis Ende September ist ein radikaler Schnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten. Diese Regelung gilt jährlich zwischen dem 1. März und dem 30. September, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen. Erlaubt sind dann lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Das regelt Paragraf 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Seite teilen