Das ändert sich

Das ändert sich im Oktober

Günstigeres Tanken 

Vom 1. Oktober bis 31. Dezember wird die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt. Mit einberechneter Mehrwertsteuer ergibt sich an der Zapfsäule eine Entlastung von 17 Cent pro Liter.

Umstellung auf Winterzeit 

Am letzten Sonntag im Oktober endet die Sommerzeit. In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, werden die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

Garten und Naturschutzregelungen 

Mit dem 1. Oktober endet die Schonzeit für nistende Vögel. Hecken, Büsche und Bäume dürfen dann wieder radikal geschnitten oder entfernt werden. Form- und Pflegeschnitte sind weiterhin das ganze Jahr über erlaubt.

Elektronische Patientenakte 

Vom 1. Oktober an sind Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheken verpflichtet, Diagnosen, Befunde und medizinische Dokumente in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen. Dies erleichtert den digitalen Austausch und die Einsichtnahme im Ernstfall.

Weniger „Ewigkeitschemikalien" in Kleidung und Kosmetik

Ab dem 10. Oktober gelten für eine bestimmte PFAS-Untergruppe neue EU-Regeln. So dürfen einige Produkte – etwa Regenjacken, Pizzakartons oder Hautpflegemittel – PFAS künftig nur noch in geringeren Mengen enthalten sein oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.

Alkoholverbot an Bahnhöfen 

Die Deutsche Bahn führt an allen deutschen Bahnhöfen ein Alkoholverbot ein. Damit sollen die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte erhöht und die Sauberkeit verbessert werden. Bis zum 15. Oktober soll das Verbot schrittweise an insgesamt 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Alkohol darf dann im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige nicht mehr konsumiert werden. Wer gegen das Verbot verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Banken und Überweisungen 

Ab dem 9. Oktober müssen alle Banken im Euro-Raum Echtzeitüberweisungen anbieten. Zudem wird eine Empfängerüberprüfung eingeführt, bei der Name und IBAN abgeglichen werden, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern.

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