Gesetzesänderungen

2025: Das ändert sich im neuen Jahr

Mindestlohn steigt, Digitales Passbild, Spritpreise steigen

Hier gibt's mehr Geld

Erhöhung des Mindestlohns
Zum 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmer mit Hauptbeschäftigungen als auch Minijobber, deren Verdienstgrenze sich damit auf 556 Euro monatlich erhöht.

Erhöhung der Rente
Die Renten sollen ab dem 1. Juli 2025 um 3,5 Prozent steigen, unabhängig von politischen Änderungen. Dieses Plus basiert auf der Lohnentwicklung in Deutschland, die gesetzlich als Berechnungsgrundlage dient. Endgültige Zahlen zur Lohnentwicklung, die die Rentenanpassung beeinflussen könnten, werden erst im März 2025 vorliegen, weshalb Abweichungen von der Prognose möglich sind. Ein ähnlicher Fall trat 2024 ein, als die Rentenerhöhung höher ausfiel als ursprünglich prognostiziert.

Erhöhungen beim Wohngeld
Das Wohngeld wird um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, um die steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die bestehende Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf alle Gebäudetypen, einschließlich Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, ausgeweitet. Dies betrifft Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Die Höchstgrenze von 100 kWp pro Steuerpflichtigen bleibt unverändert.

Hier wird's teurer

Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben, mit höheren Beiträgen für Kinderlose. Dies soll die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sichern.

Kfz-Versicherungen werden teurer
Die Kfz-Versicherungsprämien werden 2025 um bis zu 20 % steigen, bedingt durch gestiegene Reparaturkosten infolge hoher Inflation. Preisvergleiche sind weiterhin ratsam. Bei Preiserhöhungen haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung.

Deutschlandticket wird teurer
Der Preis des Deutschlandtickets steigt von 49 auf 58 Euro.

Spritpreise steigen durch die Erhöhung der CO2-Steuer
Ab dem 1. Januar 2025 wird die nächste Erhöhung der CO₂-Abgabe wirksam. Dadurch erhöht sich der Preis von derzeit 45 Euro auf 55 Euro je Tonne, ohne die Mehrwertsteuer einzubeziehen. Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie mit steigenden Kraftstoffpreisen rechnen müssen. Bei Benzin und Diesel wird der Preis im Vergleich zum Vorjahr um rund 3 Cent pro Liter ansteigen.

Änderungen beim Postgesetz und Portokosten
Das neue Postgesetz verlängert ab 2025 die Zustellfrist für Briefe auf drei Tage für 95 Prozent der Sendungen. Die Post plant betriebliche Anpassungen zur Effizienzsteigerung der Briefzustellung. Das Porto für Standardbriefe erhöht sich auf 95 Cent und für Postkarten auf 85 Cent, während auch andere Versandarten teurer werden: Kompaktbriefe 1,10 Euro, Großbriefe 1,80 Euro, Maxibriefe 2,90 Euro. Internationale Briefe und Pakete für Privatkunden kosten ebenfalls mehr, z. B. kostet ein Paket bis fünf Kilogramm künftig 7,69 Euro.

Digitale Neuerungen

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte zunächst in ausgewählten Modellregionen eingeführt, mit geplanter landesweiter Einführung ab März 2025.

Digitaler Arbeitsvertrag
Ab Januar 2025 können Arbeitsverträge einfacher abgeschlossen werden, da die Vertragsbedingungen nicht mehr schriftlich, sondern einfach elektronisch übermittelt werden können, ohne dass eine qualifizierte Signatur erforderlich ist.

Einführung eines einheitlichen USB-C Ladeanschlusses
Schluss mit dem Kabelchaos: Ab dem 28. Dezember 2024 wird USB-C das Standard-Ladekabel für alle elektronischen Kleingeräte Pflicht; ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops. Wer schon ein Handy z.B. mit USB-C Anschluss hat, kann das verwendet Kabel dann auch für neu gekaufte Geräte nutzen, egal, ob Handy oder nicht. 

Digitales Passbild und Ausweis/Pass per Post
Ab Mai 2025 wird es ausreichend sein, ein digitales Passfoto zu übermitteln, um einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Zudem sollen Reisepässe und Personalausweise per Post zugeschickt werden können, wodurch die Abholung bei der Behörde entfällt.

Elektronische Einreisegenehmigung für Großbritannien
Ab April 2025 wird von Reisenden, die nach Großbritannien einreisen möchten, neben einem Reisepass auch eine gebührenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA) verlangt. Bei der Beantragung der ETA online sind persönliche Informationen anzugeben und Fragen zu beantworten. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Pfund (ungefähr 12 Euro) erhoben, die mit einer Kreditkarte bezahlt werden muss.

Ende vom Windows 10 Support
Ab dem 14. Oktober 2025 wird Microsoft keine kostenlosen Updates mehr für Windows 10 bereitstellen. Nutzer können danach kostenpflichtige Updates beziehen, jedoch ist das Ziel, die Umstellung auf Windows 11 zu fördern. Gleichzeitig endet der Support für Microsoft Office 2016 und 2019

Und sonst noch

Änderungen bei Payback und Deutschland Card
Die Zusammenarbeit zwischen der Deutschland Card und EDEKA und Netto läuft am 28. Februar 2025 aus. Edeka wechselt zu Payback. Dafür geht REWE und Penny bei Payback raus. 

Meldepflicht in Hotels entfällt für deutsche Urlauber
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldepflicht für deutsche Touristen in inländischen Hotels gemäß dem Bürokratieentlastungsgesetz IV aufgehoben. Diese Regelung betrifft jedoch nicht ausländische Besucher, die weiterhin verpflichtet sind, ein entsprechendes Papierformular auszufüllen.

Gasanlagencheck in Wohnmobilen
Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen unterliegen künftig einer regelmäßigen Kontrolle durch einen Sachverständigen. Ab dem 19. Juni 2025 ist alle zwei Jahre eine Prüfung obligatorisch. Bei Neufahrzeugen muss die erste Prüfung vor der Inbetriebnahme erfolgen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Unfälle durch undichte Stellen und Defekte im Gassystem, das zum Kochen, Kühlen und Heizen dient, zu vermeiden.

Altkleider dürfen ab 2025 nicht mehr in die Restmüll-Tonne
Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Europäischen Union eine neue Richtlinie eingeführt. Diese schreibt die getrennte Sammlung von Textilien vor. Kleidungsstücke und andere Stoffe dürfen dann nicht mehr im Haushaltsmüll entsorgt werden. Stattdessen müssen die kommunalen Abfallentsorger Textilien getrennt sammeln. Ziel der Richtlinie ist es, die Textilindustrie nachhaltiger zu machen und das Recycling zu fördern. Ab 2025 müssen also alle Kleider und Textilien im Altkleidercontainer entsorgt werden.

Tierhaltungskennzeichnung
Fleischer müssen frisches Schweinefleisch mit einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung in fünf Stufen versehen. Unverpacktes Fleisch wird durch Schilder an der Theke gekennzeichnet. Importiertes Fleisch erfordert eine spezielle Zulassung. Kleine Betriebe haben bis August 2025 Zeit zur Umsetzung, was für sie zusätzliche Bürokratie und Kosten bedeutet.

Keine Amalgamfüllungen mehr beim Zahnarzt
Ab dem 1. Januar 2025 wird in der EU Amalgam in Zahnarztpraxen für neue Zahnfüllungen verboten, um die Quecksilberbelastung zu reduzieren. Stattdessen werden im Seitenzahnbereich Kunststofffüllungen ohne zusätzliche Kosten eingesetzt.

Unser Partner: Die INSA-App

Der Jahresrückblick wird präsentiert von der INSA-App.

Der Fahrplanauskunft für den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt und im Mitteldeutschen Verkehrsverbund.

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