Das ändert sich

Das ändert sich im Juli

Rentner erhalten mehr Geld

Für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigt die gesetzliche Rente zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Damit fällt die diesjährige Rentenanpassung erneut deutlich aus. Wer eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren bezieht, kann sich über ein spürbares Plus auf dem Konto freuen. Die entsprechenden Mitteilungen werden von der Deutschen Rentenversicherung verschickt.

Höhere Mindestlöhne in der Pflege

Auch Beschäftigte in der Pflege dürfen sich über mehr Geld freuen. Zum Monatsbeginn werden die Pflegemindestlöhne erneut angehoben. Für Pflegehilfskräfte steigen die Mindestlöhne auf 16,52 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro. Außerdem bleibt es beim Mehrurlaub für Beschäftigte in der Altenpflege. Ziel der Anpassung ist es, den Beruf attraktiver zu machen und dem anhaltenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Mehr Transparenz bei Gehältern

Die europäischen Vorgaben zur Entgelttransparenz sollen langfristig dafür sorgen, dass Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen leichter erkannt und beseitigt werden können. Unternehmen müssen sich schrittweise auf mehr Transparenz bei Gehaltsstrukturen und Stellenausschreibungen einstellen.

Änderungen bei der Grundsicherung

Im Juli tritt die Reform der bisherigen Bürgergeld-Regelungen in Kraft. Die neue Grundsicherung soll stärker auf die Vermittlung in Arbeit ausgerichtet sein und bestehende Unterstützungsangebote neu strukturieren. Für viele Betroffene ändern sich damit die Rahmenbedingungen bei der Arbeitsvermittlung und Betreuung. Jobcenter sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern.

Mehr Flexibilität für Minijobber

Wer sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung künftig einmalig rückgängig machen. Dadurch wird es möglich, wieder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen und zusätzliche Rentenansprüche aufzubauen.

Neues Recht auf Reparatur

Das neue Gesetz zum Recht auf Reparatur stärkt die Rechte der Verbraucher. Es verpflichtet Hersteller, defekte Produkte zu reparieren – auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung. Ziel ist es, Elektroschrott zu reduzieren und die Lebensdauer von Geräten deutlich zu verlängern. Das Recht gilt für viele gängige Haushalts- und Technikprodukte, wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Handys und E-Bikes. Die Reparaturpflicht gilt für die „übliche Lebensdauer“ des Produkts. Bei Waschmaschinen und Trocknern sind das mindestens 10 Jahre, bei Smartphones und Tablets 7 Jahre (jeweils ab Produktionsende).

Steuererklärung abgeben

Für die Steuererklärung des Jahres 2025 ist der 31. Juli 2026 der wichtigste Stichtag. Bis zu diesem Datum müssen alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Macht Ihr Eure Steuererklärung mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist in der Regel deutlich. Letzter Abgabetermin ist hier der 01.03.2027. Seid Ihr nicht zur Abgabe verpflichtet (z.B. als reine Arbeitnehmer ohne Lohnersatzleistungen), habt Ihr für eine freiwillige Abgabe (Antragsveranlagung) vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für 2025 kann in diesem Fall noch bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden.

Steuerangelegenheiten einfacher per Smartphone erledigen

Mit „MeinELSTER+“ startet ein neues digitales Angebot der Finanzverwaltung. Die Anwendung soll Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, Steuerangelegenheiten einfacher und komfortabler über mobile Endgeräte zu erledigen. Damit setzt die Verwaltung ihren Kurs zur weiteren Digitalisierung fort.

Sommerferien sorgen für volle Straßen

Der Juli markiert in den meisten Bundesländern den Beginn der Sommerferien. Damit startet gleichzeitig die Hauptreisezeit des Jahres. Urlauber müssen insbesondere an den Wochenenden mit längeren Wartezeiten auf Autobahnen, an Flughäfen und an beliebten Urlaubszielen rechnen.

Seite teilen