Das ändert sich im Februar

Bundestagswahl, KI-verbot, Solaranlagen

Bundestag schrumpft

Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt. Während das Ergebnis der Wahl noch offen ist, steht eine Sache schon fest: Das Parlament wird kleiner. Wegen des neuen Wahlrechts sind nur 630 Sitze vorgesehen. Im Gegensatz zu vergangenen Wahlen fallen im Februar die sogenannten Überhangs- und Ausgleichsmandate weg. Die Sitzanzahl einer Partei wird durch das Zweitstimmenergebnis entschieden.

Vergütung für Solaranlagen sinkt

Jedes Halbjahr wird die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, um je einen Prozent gesenkt. Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar in Betrieb genommen werden, bekommen also weniger Geld, wenn sie Strom ins Netz geben.

Förderung klimafreundlicher Heizungen

Die Förderung klimafreundlicher Heizungen durch den Bund nimmt Fahrt auf: Voraussichtlich ab 1. Februar können sich Antragsteller bei der Förderbank KfW registrieren. Ab 27. Februar sind dann Anträge auf den Förderzuschuss möglich.

Kurzer Februar - Weniger Arbeitstage

2025 ist kein Schaltjahr, entsprechend gibt es keinen 29. Februar. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ist das der Hauptgrund, warum 2025 etwas weniger Arbeitstage anfallen als im vergangenen Jahr. Genauer gesagt sind es im bundesweiten Schnitt 248,1 Arbeitstage und damit 0,7 weniger als 2024.

Was hat es nochmal mit dem Schaltjahr auf sich? Weil die Erde für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden braucht und der Kalender nur aus ganzen Tagen bestehen kann, muss die überschüssige Zeit irgendwie ausgeglichen werden – mit einem zusätzlichen Tag im Februar.

"Germany's Next Topmodel" nun zweimal pro Woche

Heidi Klum startet am 13. Februar auf ProSieben die nächste Staffel ihres TV-Dauerbrenners "Germany's Next Topmodel". Das Format geht damit ins 20. Jahr. Das Besondere diesmal: "GNTM" gibt es zweimal pro Woche – dienstags mit männlichen Models und donnerstags mit weiblichen.

Bestimmte KI-Anwendungen verboten 

Zum 2. Februar verbietet der AI Act der Europäischen Union bestimmte Arten von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Davon betroffen sind zum Beispiel Apps, die Menschen wegen bestimmter Merkmale, Verhaltensweisen und Eigenschaften bewerten, wie beim "Social Scoring" in China.

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