Das ändert sich im März

Deutschland dreht wieder an den Uhren und zwar am letzten Sonntag im März. Am 30. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt.  

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.

Mindestlohn in der Zeitarbeit steigt

Berufstätigen in Zeitarbeit steht ab 1. März ein Mindestlohn von 14,53 Euro brutto pro Stunde zu (vorher: 14 Euro). Dies legt die "Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" fest. Im Juni 2024 lag der Anteil aller Beschäftigten in Leiharbeit bei 1,8 Prozent – das waren rund 725.000 Beschäftigte.  An den hiesigen Zeitarbeit-Mindestlohn sind auch ausländische Unternehmen gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.

Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete wird ein weiteres Mal per Gesetz um ein Jahr verlängert. Bis mindestens 1. Februar 2025 geltende Aufenthaltstitel werden damit automatisch nun bis zum 4. März 2026 befristet. Das gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen dafür nichts beantragen. Damit sollen auch die Behörden entlastet werden. Das regelt die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

"Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt  Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts", erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage. Das heißt, bei Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und in der Ukraine kein unbefristetes ukrainisches Aufenthaltsrecht hatten, wird der Schutzstatus nicht verlängert und er endet ab dem 5. März 2025, erläutert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Zusätzlicher Direktzug quer durch Deutschland

Die Deutsche Bahn richtet im März einen zusätzlichen Direktzug zwischen Rostock über etwa Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart bzw. München ein. So startet am 8. März ein ICE in München – rund zehn Stunden später soll er in Rostock einfahren. 

Der Berliner Tiefbahnhof bleibt im März für Bauarbeiten halbseitig gesperrt, an einem verlängerten Wochenende (21.-24. März) werden allerdings alle acht Gleise gesperrt, so die Bahn. 

Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken verboten

Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.

Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: nie bei Frost verschneiden. Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.

Easyjet fliegt häufiger zwischen Deutschland und Italien

Der Billigflieger Easyjet ist ab März häufiger zwischen Italien und Deutschland unterwegs. Es gibt sechs neue Strecken. Hamburg und Frankfurt erhalten ab dem 30. März Direktflüge von und nach Mailand und Rom. Dazu kommen die Verbindungen Düsseldorf-Mailand und München-Rom.

Grüne Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter

Wenn man ein sogenanntes Kleinkraftrad fährt – also ein Moped, Mofa, Quad, E-Roller, Trike oder einen Roller mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h  –, muss das Kennzeichen zum 1. März 2025 getauscht werden, da dann ein neues Versicherungsjahr beginnt. Wichtig: Fährt man weiterhin mit deinem alten Kennzeichen und wird erwischt, macht man sich strafbar, da man nicht mehr versichert ist.

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