Gesetzesänderungen

Das ändert sich 2026

Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Die höheren Löhne wirken sich auch auf die Verdienstgrenzen bei Minijobs aus.

Mehr Kindergeld
Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro pro Monat pro Kind.

Pendlerpauschale steigt
Ab diesem Jahr gibt es ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Vorher lag die Pendlerpauschale bei 30 Cent bei den ersten 20 Kilometern Wegstrecke und ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent. 

Post von der Bundeswehr
Mit dem neuen Wehrdienstgesetz wird die Wehrerfassung wieder eingeführt. Ab Anfang 2026 bekommen alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Eignung und Motivation für die Bundeswehr. Für Männer ist das Ausfüllen Pflicht, für Frauen freiwillig. Verteidigungsminister Boris Pistorius setzt dabei auf viele Freiwillige und betont, dass die Bereitschaft zur Verantwortung größer sei, als oft angenommen.

Ganztagsbetreuung für Schulkinder
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule kann für Eltern Betreuungsprobleme bringen. Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten zunächst alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. In den folgenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen. Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund verpasst oder eine Arbeit verweigert, muss mit strengeren Sanktionen rechnen. Schon bei Pflichtverstößen wie abgebrochenen Weiterbildungen oder fehlenden Bewerbungen sind Kürzungen von 30 Prozent möglich, bei mehrfach versäumten Terminen droht sogar der komplette Wegfall der Leistungen. Das Gesetz soll größtenteils ab dem 1. Juli 2026 gelten und wird nun in Bundestag und Bundesrat beraten.

Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 auf sieben Prozent reduziert.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdiener sollen regelmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der Rentenversicherung werden künftig Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 8.450 Euro erhoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.812,50 Euro pro Monat.

Lachgasverbot
Das als Partydroge bekannte Lachgas soll für Kinder und Jugendliche verboten werden. Abgabe, Online-Handel und der Verkauf an Automaten werden untersagt. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich ab April 2026 gelten.

Änderungen bei der Rente
Ab dem 1. Januar 2026 wird die sogenannte **Aktivrente** eingeführt. Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat und eine volle gesetzliche Rente bezieht, darf zusätzlich bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Nicht davon profitieren können Beamte, Selbstständige, Minijobber und Frührentner.

Ebenfalls ab 2026 ist die **Frühstartrente** geplant. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren sollen vom Staat monatlich 10 Euro erhalten, die in ein persönliches, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Zum Start gilt die Förderung zunächst für alle Sechsjährigen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen, passende Produkte gibt es bisher nicht.

Mehr Transparenz bei Honig und Marmelade
Ab dem 14. Juni 2026 müssen bei Honig die Herkunftsländer klar angegeben werden – und zwar nach Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolge. Sammelbezeichnungen wie „EU/Nicht-EU“ sind dann nicht mehr erlaubt.

Zudem darf die Bezeichnung **„Marmelade“** künftig für alle Fruchtaufstriche verwendet werden. Bisher war der Begriff nur für Produkte aus Zitrusfrüchten zulässig, während andere Aufstriche als Konfitüre gekennzeichnet werden mussten.

Verbraucherrecht und Digitales

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzregeln aus der europäischen KI-Verordnung. Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden – etwa Texte, Bilder, Audios oder Videos – müssen klar gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Chatbots im Kundenservice sowie für Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Einordnung. Ziel ist, dass Verbraucher jederzeit erkennen können, ob sie mit KI oder KI-generierten Inhalten zu tun haben.

Reform der EU-Fluggastrechte
Voraussichtlich 2026 wird die EU-Fluggastrechteverordnung angepasst. Entschädigungen sollen erst bei längeren Verspätungen gezahlt werden.

* Bei Flügen bis 3.500 Kilometer oder innerhalb Europas gibt es künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung von pauschal 300 Euro.
* Bei längeren Flugreisen entsteht der Anspruch erst ab sechs Stunden Verspätung, dann in Höhe von 500 Euro.

Widerrufsbutton wird Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten, der eindeutig mit „Vertrag widerrufen“ beschriftet ist. Ziel ist es, den Widerruf genauso einfach zu machen wie den Vertragsabschluss.

Das ändert sich für Autofahrer

Steigende Kosten

Zum 1. Januar 2026 folgt der nächste Schritt bei der CO₂-Bepreisung: Im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) müssen Mineralölunternehmen ihre Emissionszertifikate künftig in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ ersteigern. Damit endet die bisherige Festpreisphase (2025: 55 Euro). Für Autofahrer bedeutet das voraussichtlich einen weiteren Preisschub an der Zapfsäule. Je nach Marktlage könnten sich die Kraftstoffpreise um rund 15 bis 20 Cent pro Liter erhöhen. Genaue Auswirkungen hängen jedoch von der Marktentwicklung und Preisbildung der Mineralölunternehmen ab.

Darüber hinaus müssen sich Autofahrer auch 2026 auf höhere Kfz-Versicherungsprämien einstellen, unter anderem aufgrund gestiegener Ersatzteil- und Werkstattkosten. Für rund 5,9 Millionen Autofahrer wird es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufgrund der Einstufung in eine neue Typklasse teurer; rund 4,5 Millionen zahlen allerdings weniger. 

Für Bahnfahrer erhöht sich der Preis des Deutschlandtickets auf 63 Euro im Monat – fünf Euro mehr als bisher. Die Deutsche Bahn verzichtet laut Ankündigung dagegen erstmals seit Jahren auf eine Preiserhöhung im Fernverkehr.

Führerschein und HU-Plakette

Autofahrer, deren Scheckkarten-Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2026 in den aktuellen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein tauschen, sonst riskieren sie ein Verwarngeld. Das neue Dokument wird für 15 Jahre ausgestellt. Der Umtausch ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Termin vereinbaren, alten Führerschein, Personalausweis und biometrisches Foto mitbringen) oder teilweise auch im Bürgeramt möglich und kostet rund 25 Euro. 

Ein Blick auf die Farbe der HU-Plakette zeigt, ob das Fahrzeug 2026 zur Hauptuntersuchung muss: Eine blaue Plakette weist auf den fälligen Prüftermin im Jahr 2026 hin. Wer die Untersuchung versäumt, riskiert ein Bußgeld; bei einer Überziehung von mehr als acht Monaten droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.

Neue Vorschriften

Ab Januar 2026 müssen neu entwickelte Pkw und Transporter mit dem digitalen Notrufsystem „Next Generation eCall“ ausgestattet sein. Das System nutzt moderne Mobilfunkstandards und alarmiert bei einem Unfall automatisch die Rettungskräfte. Ab 2027 gilt die Pflicht dann für alle Neuzulassungen. 

Ab dem 7. Juli 2026 gilt zudem: Neue Fahrzeugtypen müssen serienmäßig mit erweiterten Sicherheitsassistenten ausgestattet sein, darunter Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner und intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Damit werden EU-Vorgaben zur Fahrzeugsicherheit schrittweise umgesetzt.

Ab dem 29. November 2026 tritt für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter die strengere Abgasnorm Euro 7 in Kraft. Sie erfasst erstmals auch ultrafeine Partikel aus Reifen- und Bremsabrieb und stellt höhere Anforderungen an die Haltbarkeit von Abgasreinigungssystemen und Batterien. Für alle Neuzulassungen gilt die Norm ab Ende 2027.

Ab 1. Juli 2026 müssen zudem leichte Nutzfahrzeuge (2,5–3,5 t Gesamtgewicht) bei Auslandsfahrten oder Kabotagefahrten (Inlandsfahrten durch ausländische Speditionen) einen intelligenten Fahrtenschreiber an Bord haben, der Fahr- und Pausenzeiten, Grenzübertritte speichert und Manipulationen erkennt. 

Dienstwagen und Steuern

Für Nutzer von Dienstwagen ändert sich die steuerliche Behandlung: Die Preisgrenze für die vergünstigte 0,25-Prozent-Regel bei Elektrofahrzeugen soll auf 100.000 Euro angehoben werden. Fahrzeuge bis zu diesem Listenpreis können weiterhin nach der 0,25-Prozent-Regel versteuert werden, oberhalb dieser Grenze gilt ein Satz von 0,5 Prozent.
Diese Anpassung ist Bestandteil des geplanten Jahressteuergesetzes 2025 und steht noch unter parlamentarischem Vorbehalt.

Für Unternehmen ist außerdem eine befristete degressive Abschreibung auf neu angeschaffte Elektrofahrzeuge zwischen 2025 und 2028 vorgesehen, um Investitionen in Elektromobilität steuerlich zu fördern.

Zudem soll sich ab 2026 die Zahlungsweise der Kfz-Steuer ändern: Künftig soll die Steuer grundsätzlich als Einmalbetrag für das gesamte Jahr erhoben werden. Eine Ratenzahlung ist nach aktuellem Stand nicht mehr vorgesehen. Damit soll die Verwaltung vereinfacht und der Zahlungsprozess effizienter gestaltet werden.

Umwelt

Strengere Regeln gegen Greenwashing
Um irreführende Umweltwerbung einzudämmen, führt die EU strengere Vorgaben ein. Die sogenannte **EmpCo-Richtlinie** gilt ab dem 27. September 2026. Umweltbezogene Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ müssen dann klar, messbar und überprüfbar sein. Eigene Siegel ohne transparente Kriterien sowie Klimaversprechen, die allein auf CO₂-Kompensation beruhen, werden weitgehend verboten.

Rückgabe von E-Zigaretten wird Pflicht
Eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erleichtert die Rückgabe kleiner Elektrogeräte. Händler müssen Sammelstellen einheitlich kennzeichnen und Altgeräte unabhängig von einem Neukauf annehmen. Das gilt ausdrücklich auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Die Rücknahmestellen müssen bis zum 30. Juni eingerichtet sein, das Gesetz tritt zum 1. Januar in Kraft.

Bessere Rückgabe von E-Bike- und Scooter-Batterien
Ab dem 1. Januar 2026 ersetzt das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) das bisherige Batteriegesetz. Wertstoffhöfe, Fach- und Onlinehandel sind dann verpflichtet, Batterien aus E-Bikes und E-Scootern zurückzunehmen. Ziel ist ein besseres Recycling sowie mehr Umwelt- und Sicherheitsschutz.

Energie und Mobilität

Kommunale Wärmeplanung wird Pflicht
Ab 2026 müssen Kommunen schrittweise eine Wärmeplanung erstellen. Großstädte müssen ihre Konzepte bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden spätestens bis Mitte 2028. Die Pläne sollen zeigen, wie Wärme künftig effizient, bezahlbar und klimafreundlich bereitgestellt werden kann und Eigentümern Orientierung bei Heizungsentscheidungen geben.

CO₂-Preis steigt weiter
Der nationale CO₂-Preis verteuert fossile Brennstoffe ab 2026 erneut. Die Zertifikate werden in einem Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne gehandelt. Die Mehrkosten geben Unternehmen in der Regel an Verbraucher weiter. Dadurch können die Preise steigen:

* Heizöl: bis zu +3,2 Cent pro Liter
* Erdgas: bis zu +0,24 Cent pro kWh
* Benzin: bis zu +2,8 Cent pro Liter
* Diesel: bis zu +3,2 Cent pro Liter

Wärmepumpen müssen leiser sein
Ab dem 1. Januar 2026 gelten strengere Förderbedingungen für Wärmepumpen. Geförderte Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen deutlich leiser sein: Ihre Außengeräusche müssen 10 Dezibel unter den EU-Grenzwerten liegen und damit etwa 5 Dezibel leiser als bisher erlaubt. Die meisten neuen Geräte erfüllen diese Vorgaben bereits.

Deutschlandticket langfristig gesichert
Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist bis Ende 2030 gesichert. Bund und Länder stellen dafür jährlich 1,5 Milliarden Euro bereit. Für Fahrgäste steigt der Preis jedoch ab Januar 2026 von 58 auf 63 Euro im Monat.

Unser Partner: Die INSA-App

Der radio SAW Jahresrückblick und -ausblick wird präsentiert von der INSA-App. Der Fahrplanauskunft für den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt und im Mitteldeutschen Verkehrsverbund.

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