Gesetzesänderungen

Das ändert sich 2024

Sozialversicherung

Gutverdiener zahlen mehr. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2024 von 5175 € auf 5775 €. Bis zu dieser Grenze zahlen gesetzlich Versicherte Beiträge auf ihr Einkommen. Auch bei Renten und Arbeitslosenversicherung zahlen Gutverdiener etwas mehr. Die Unterschiede zwischen Ost- und West sollen bis 2025 ausgeglichen sein.

Ladekabel

USB-C wird Standard. Eine Änderung des Funkanlagengesetzes schreibt vor, dass bis Ende 2024 alle "elektrisch funkenden Kleingeräte" mit einem USB-C-Kabel aufladbar sein müssen.

Elterngeld

Wer ab April 2024 ein Kind bekommt, kann nur noch dann Elterngeld erhalten, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt nicht mehr als 200.000 Euro betrug. Bis Ende März liegt die Grenze noch bei 300.000 Euro.

Pfandpflicht

Zum Jahresstart wird die Pfandpflicht ausgeweitet. Mich, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse in Einwegkunststoffflaschen von 0,1-3 Liter bekommen dann das bekannte Logo und 25 Cent Pfand.

Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 01. Januar von 12 Euro auf 12,41 Euro. Die nächste Erhöhung ebenfalls um 41 Cent folgt Anfang 2025.

Minijob

Da sich der Mindestlohn erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze bei Minijobs. 538 Euro beträgt die Grenze ab Januar

Energiekosten steigen

Die Netzentgelte für Strom steigen im Durchschnitt bundesweit um 11 Prozent. Ein Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh zahlt 40 Euro mehr, so das Vergleichsportal Verivox. Die Gasnetzgebühren sinken dafür deutschlandweit um 1,4 Prozent.

Die Preisbremsen bei Strom und Gas laufen zum Ende 2023 aus.

Sprit wird teurer

Der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 steigt von 30 auf 40 Euro. Damit sollen klimaschonende Energieträger attraktiver gemacht werden. Laut dem Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie verteuert sich Benzin mit 5 Prozent Bioethanol jetzt zum Beispiel um 2,7 Cent pro Liter. Heizöl und Erdgas wird ebenfalls teurer.

Steueränderungen

Der Steuerfreibetrag erhöht sich um 696 Euro auf 11.604 Euro.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 6.024 Euro auf 6.384 Euro.

Die Mehrwertsteuer im Gastgewerbe steigt 2024 wieder auf 19 Prozent. Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde die Mehrwertsteuer auf 7 Prozent gesenkt.

Die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wird am 01. März von 7 auf 19 Prozent zurückgesetzt. Auch Kunden mit Preisgarantie kann diese Änderung treffen.

Bürgergeld

Das Bürgergeld steigt für alle Bürgergeldempfänger um gut 12 Prozent. Für alleinstehende Erwachsene wäre das eine Steigerung von 61 Euro auf 563 Euro. Auch die Unterstützung für Schulkinder erhöht sich. Im ersten Schulhalbjahr werden dann 130 Euro statt 116 Euro gezahlt und im zweiten 65 Euro statt 58 Euro.

Black Box fürs Auto

Ab 07. Juli 2024 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug der Klasse M1(PKW) und N1(Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet werden. Ähnlich wie beim Flugzeug sichert die Box Daten vor, während und nach einem Unfall. Dazu zählen Geschwindigkeit, Lenkwinkel, Motordrehzahl, Airbagauslösung und ob die Insassen angeschnallt waren. Nur Gerichte oder Staatsanwälte können anordnen, dass die Black Box ausgelesen wird.

Verbesserte Pflegeleistung

Mehr Geld gibt es für alle mit Pflegegrad 2 oder höher, die in häuslicher Pflege sind. Das Pflegegeld für Betreuung durch Angehörige und Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste werden um rund 5 Prozent erhöht. Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbeitrag, etwa für Hilfe im Haushalt.

Auch Zuschüsse für die Unterbringung in Pflegeheimen steigen. Ab 2024 steigen sie von 5 auf 15 Prozent im ersten Jahr und von 70 auf 75 Prozent bei mehr als drei Jahren Verweildauer.

Pflegeunterstützungsgeld: Die Lohnersatzleistung wird für entgangenes Arbeitsentgelt von bis zu zehn Tagen gezahlt, wenn kurzfristig die Pflege von Angehörigen organisiert werden muss. Bislang gab es diese Leistung nur einmalig. Jetzt kann sie einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Reisepass

Der Kinderreisepass wird zum 01. Januar abgeschafft. Stattdessen erhalten Kinder den normalen Reisepass. Für den Pass müssen Eltern künftig 37,50 Euro zahlen. Dafür ist der Pass dann auch sechs Jahre gültig. Alte Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Kabel-TV

Mieter mussten bisher oft für TV-Kabel zahlen, obwohl sie gar nicht schauen wollten. Grund war das Nebenkostenprivileg. Das fällt nun weg. Spätestens im Juli, nach Ende der Übergangsfrist muss nur noch zahlen, wer wirklich will. Wer weiter über Kabel schauen will, muss dann oft mehr zahlen müssen. Wer sich die Kosten sparen will, sollte über Internet schauen.

Heizungen

Ab Januar dürfen bei Neubauten in Neubaugebieten nur noch Heizungen verbaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbare Energien basieren.

Verpflegungspauschale

2024 wird die Verpflegungspauschale bei Dienstreisen und Montagetätigkeiten erhöht. Ab Januar gibt es 16 Euro ab 8 Stunden und bei 24 Stunden 32 Euro. Für den An- und Abreisetag gibt es ebenfalls 16 Euro

Alkoholmessgerät im Auto

Ab 2024 müssen Anschlüsse für die sogenannten Alcolocs in Autos verbaut werden. Die EU möchte gerne die Nutzung der Geräte verpflichten. Der Gesetzgeber schreibt allerdings nur die Schnittstelle vor. Eine Verpflichtung zum Pusten vor der Fahrt ist vorerst nicht geplant. 

Keine Allwetterreifen im Winter

Ab dem 24. Oktober dürfen nur noch Winterreifen genutzt werden, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Dies zeigt eine Schneeflocke und eine Bergkette. M+S Reifen sind dann nicht mehr nutzbar im Winter.

Der Jahresrückblick wird präsentiert von der INSA-App.

Der Fahrplanauskunft für den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt und im Mitteldeutschen Verkehrsverbund.

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