
Kopfhörer im Auto drauf bzw. drin zulassen – das ist in Deutschland NICHT verboten. Allerdings heißt es in § 23 Abs. 1 StVO: Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht durch Geräte wie Kopfhörer beeinträchtigt wird. Umgebungsgeräusche und Warnsignale wie Hupen oder Martinshorn müssen voll wahrnehmbar bleiben.
Wenn das nicht der Fall ist, die Kopfhörer also zu laut eingestellt sind und deshalb ein Unfall passiert, dann kriegt man eine erhebliche Teilschuld. Und das kann richtig teuer werden. Also: Besser nicht drauf ankommen lassen. Rechtsexperten raten, die Kopfhörer lieber nicht im Auto zu benutzen. Wenn, dann nur einen zum Telefonieren, aber Hände weg vom Smartphone.
Wie schnell tropft Regen? Wieviele Menschen wurden schon von Meteoriten getroffen? Der Tag ist voller kleiner Geheimnisse und radio SAW deckt sie auf.
