Richter

Bitterfeld-Wolfen: Goitzsche-Verkauf gültig

Urteil im Goitzsche-Streit. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen kann den Verkauf von Uferflächen nicht rückgängig machen. Das Landgericht Dessau-Roßlau ist zu dem Schluss gekommen, dass der Käufer - die Goitzsche-Grundstücksgesellschaft -  nicht gegen Vertragsinhalte verstoßen hat. 

Die Stadt ist anderer Meinung: anders als vereinbart seien an dem See Wanderwege z.B. nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie prüft nun weitere juristische Schritte.

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