Di, 20. Januar 2026
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Muss ein Asylbewerber weiter Krankenkassenbeiträge zahlen, nachdem er einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen war ? Das Landessozialgericht in Halle hat den Eilantrag eines Asylbewerbers aus Afghanistan dagegen abgewiesen.
Das heißt, der Asylbewerber muss weiter Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Auch wenn die Beschäftigung beendet wurde, der Mann aber weiter Mitglied der Kasse geblieben ist. Der Antragsteller wollte, dass diese Beiträge über die Grundsicherung, früher Bürgergeld, abgedeckt werden. Das Sozialgericht sagte nein. Er hätte ja die Kasse wieder verlassen können. Als Asylbewerber hätte er auch so Anspruch auf Krankenhilfe gehabt.