Fr, 21. Juni 2024
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Die gekündigte Grundschullehrerin aus der Altmark hat den Streit um die Zusatzstunde verloren.
Die 60-Jährige hatte sich geweigert, diese zu leisten und war daraufhin gekündigt worden. Zurecht urteilte das Arbeitsgericht Stendal.
Die Lehrerin hat zwar Anspruch auf sechs Monate Gehaltsfortzahlung, weil die fristlose Kündigung nicht rechtens war - die spätere ordentliche Kündigung sei es aber gewesen.
Die gekündigte Grundschullehrerin kann nun noch Einspruch einlegen.